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Gehb/Voßhoff: Worten müssen jetzt schnell Taten folgen

Berlin (ots)

Zu der aktuellen Diskussion um den
gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der nachträglichen 
Sicherungsverwahrung erklären der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und die 
brandenburgische Rechtspolitikerin, Andrea Voßhoff MdB:
In Sachen nachträgliche Sicherungsverwahrung besteht dringender 
gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die aufgrund der 
höchstrichterlichen Rechtsprechung entstandene Regelungslücke, nach 
der gefährliche Gewalttäter weder mit der Verurteilung originär noch 
nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie
ihre Straftaten vor 1995 im Beitrittsgebiet verübt haben, muss jetzt 
unverzüglich geschlossen werden. Nicht nur der brandenburgische 
Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und seine Justizministerin 
Beate Blechinger (CDU) haben insoweit ein rasches Tätigwerden des 
Gesetzgebers eingefordert. Auch die Justizministerin des Landes 
Sachsen-Anhalt Angela Kolb (SPD) hat im Dezember 2005 in einem 
offenen Brief an die Bundesjustizministerin anlässlich der durch die 
höchstrichterliche Rechtsprechung erzwungenen Haftentlassung eines in
ihrem Zuständigkeitsbereich einsitzenden gefährlichen Gewalttäters 
auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen. Dem
Vernehmen nach stehen in einigen Ländern im Beitrittsgebiet weitere 
vergleichbare Fälle auch in der näheren Zukunft an.
Alle politisch Verantwortlichen haben bislang bekundet und auch 
beklagt, dass insoweit eine nicht hinnehmbare Regelungslücke 
entstanden ist. Diesen Worten müssen nunmehr schnell Taten folgen.
Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher 
in einer Sondersitzung beschlossen, darauf zu dringen, dass der 
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung der Sicherungsverwahrung 
bereits in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in 
erster Lesung und in der darauffolgenden Woche im Rechtsausschuss 
beraten wird. Die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages kann und
muss sich dabei angesichts der Dringlichkeit auf die Regelung der 
Fälle mit Bezug zum Beitrittsgebiet beschränken. Nur auf diese Weise,
nicht aber mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die 
Bundesjustizministerin seit langem angekündigt, aber immer noch nicht
vorgelegt hat, kann realistischerweise das Gesetzgebungsverfahren bis
Ende März abgeschlossen werden. Der Bevölkerung ist es nicht 
zumutbar, nur im Hinblick auf eine "umfassende Lösung" aller Probleme
im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung die Regelung 
dieser dringenden Fallkonstellation auf die lange Bank zu schieben. 
Eine "umfassende Lösung" kann in dem ohnehin anstehenden 
Gesetzgebungsvorhaben der Koalition zur Sicherungsverwahrung in Ruhe 
angegangen werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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