Heinen: Gewalt in der Ehe niemals akzeptabel
Berlin (ots)
Anlässlich des Urteils einer Frankfurter Richterin, die sich auf das Züchtigungsrecht des Ehemannes im Koran berufen hat, erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Das Urteil einer Frankfurter Richterin, die sich bezüglich des Züchtigungsrechts des Ehemannes auf den Koran berufen hat, ist nicht akzeptabel. Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt die betreffende Richterin von dem Fall abzuziehen, ist daher zu begrüßen. Gewalt gegen Frauen zieht sich durch alle Gesellschaften und Schichten. Deutschland ist da leider keine Ausnahme: Aus einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2004 geht hervor, dass insgesamt 40 Prozent aller Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr entweder körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben - mitten in Deutschland.
Sichtbar wurde bei der Befragung auch, dass Migrantinnen sowohl häufiger von körperlicher Gewalt betroffen waren als deutsche Frauen, als auch schwerere Formen und Ausprägungen von körperlicher Gewalt erlitten haben. So gaben insgesamt 25 Prozent der Frauen an, Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt zu haben, bei Frauen türkischer Herkunft waren dies 38 Prozent.
Dieser Unterschied darf nicht dazu führen, dass Gewalt gegen Frauen mit Migrationshintergrund dadurch auch noch entschuldigt wird. Stattdessen muss sich die gesamte deutsche Gesellschaft explizit dafür einsetzten, dass häusliche Gewalt für keine Frau die Normalität bedeutet. Jedes Urteil, in dem häusliche Gewalt gegen Mädchen und Frauen als Kavaliersdelikt und als Privatsache angesehen oder schlimmer noch mit dem Züchtigungsrecht nach der Scharia entschuldigt wird, ist ein komplett falsches Signal.
Frauen bedürfen der Unterstützung, wenn sie häusliche Gewalt erfahren. Mädchen und Frauen müssen mit dem Selbstverständnis leben, dass häusliche Gewalt keine Situation ist, die sie zu erleiden haben. Dazu brauchen wir die Unterstützung aller: der Familien, der Ehemänner, der Mütter, der Väter und der Geschwister, aber auch die der Nachbarn, der Lehrer, der Freunde, der Medien und eben auch der Richter.
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