Unfall im Ausland
Neue EU-Richtlinie hilft Verkehrsopfern
ADAC: Auch Deckungssummen harmonisieren
München (ots)
Eine jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Entschei-dung vorliegende Richtlinie wird die Abwicklung von jährlich rund einer halben Million Verkehrsunfällen, an denen EU-Bürger im Aus-land beteiligt sind, spürbar erleichtern. Die vom ADAC seit langem geforderte Verbesserung sieht vor, dass Unfallopfer, die im Ausland zu Schaden gekommen sind, künftig nicht mehr in aufwendigen und mit Sprachproblemen belasteten Regulierungsverfahren im Ausland um ihr Recht streiten müssen. Sie können sich stattdessen in ihrem Heimatland an den dortigen Beauftragten der ausländischen Versi-cherung wenden, der innerhalb einer festgesetzten Frist von drei Monaten den Schaden regulieren muss.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn zwei EU-Bürger in einem der 24 Nicht-EU-Staaten, die dem Grünen-Karte-Abkommen angehören, in einen Unfall verwickelt wurden. Für den Fall, dass es dem Regu-lierungsbeauftragten nicht gelingt, innerhalb der gesetzten Frist die Schadensabwicklung durchzuführen, kann sich das Unfallopfer an eine zahlungspflichtige Entschädigungsstelle in seinem Heimatland wenden. Ausserdem sieht die Richtlinie die Einrichtung einer Aus-kunftsstelle vor, bei der sämtliche in den Mitgliedsstaaten zugelas-sene Fahrzeuge erfasst sind. Hier bekommt der Geschädigte auf-grund seines Unfallprotokolls Auskunft darüber, wo sein Unfallgeg-ner versichert ist und welcher Regulierungsbeauftragte für seinen Fall zuständig ist.
Der ADAC fordert die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie im Interesse der Autofahrer so schnell wie möglich innerhalb der vorge-sehenen 18-Monatsfrist in nationales Recht umzusetzen. Allerdings gibt der Automobilclub zu bedenken, dass die Vereinfachung der Schadensabwicklung nur ein erster Schritt sein kann, denn auch nach Einführung der Richtlinie ist jeweils ausländisches Recht an-zuwenden. Genauso wichtig ist es, die in Europa teilweise noch sehr niedrigen Deckungssummen anzugleichen. Die in der AIT/FIA zu-sammengeschlossenen europäischen Automobilclubs, die die Inter-essen von rund 40 Millionen Mitgliedern vertreten, empfehlen die folgenden Mindestdeckungssummen: eine Million Euro für Perso-nenschäden und 500 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
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