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Unfall im Ausland
Neue EU-Richtlinie hilft Verkehrsopfern
ADAC: Auch Deckungssummen harmonisieren

München (ots)

Eine jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat
zur Entschei-dung vorliegende Richtlinie wird die Abwicklung von
jährlich rund einer halben Million Verkehrsunfällen, an denen
EU-Bürger im Aus-land beteiligt sind, spürbar erleichtern. Die vom
ADAC seit langem geforderte Verbesserung sieht vor, dass Unfallopfer,
die im Ausland zu Schaden gekommen sind, künftig nicht mehr in
aufwendigen und mit Sprachproblemen belasteten Regulierungsverfahren
im Ausland um ihr Recht streiten müssen. Sie können sich stattdessen
in ihrem Heimatland an den dortigen Beauftragten der ausländischen
Versi-cherung wenden, der innerhalb einer festgesetzten Frist von
drei Monaten den Schaden regulieren muss.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn zwei EU-Bürger in einem der 24
Nicht-EU-Staaten, die dem Grünen-Karte-Abkommen angehören, in einen
Unfall verwickelt wurden. Für den Fall, dass es dem
Regu-lierungsbeauftragten nicht gelingt, innerhalb der gesetzten
Frist die Schadensabwicklung durchzuführen, kann sich das Unfallopfer
an eine zahlungspflichtige Entschädigungsstelle in seinem Heimatland
wenden. Ausserdem sieht die Richtlinie die Einrichtung einer
Aus-kunftsstelle vor, bei der sämtliche in den Mitgliedsstaaten
zugelas-sene Fahrzeuge erfasst sind. Hier bekommt der Geschädigte
auf-grund seines Unfallprotokolls Auskunft darüber, wo sein
Unfallgeg-ner versichert ist und welcher Regulierungsbeauftragte für
seinen Fall zuständig ist.
Der ADAC fordert die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie im
Interesse der Autofahrer so schnell wie möglich innerhalb der
vorge-sehenen 18-Monatsfrist in nationales Recht umzusetzen.
Allerdings gibt der Automobilclub zu bedenken, dass die Vereinfachung
der Schadensabwicklung nur ein erster Schritt sein kann, denn auch
nach Einführung der Richtlinie ist jeweils ausländisches Recht
an-zuwenden. Genauso wichtig ist es, die in Europa teilweise noch
sehr niedrigen Deckungssummen anzugleichen. Die in der AIT/FIA
zu-sammengeschlossenen europäischen Automobilclubs, die die
Inter-essen von rund 40 Millionen Mitgliedern vertreten, empfehlen
die folgenden Mindestdeckungssummen: eine Million Euro für
Perso-nenschäden und 500 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Für Rückfragen:
ADAC-Pressestelle
Maximilian Maurer
Tel.: 089 76 76 2632
Fax:  089 76 76 2272 
presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: 089 76 76 2078, -2049 oder -2625

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