Polizeikontrollen
Ruhig bleiben und Anweisungen befolgen
ADAC: So verhält man sich bei Routinekontrollen richtig
München (ots)
Immer wieder werden Polizeibeamte bei Fahrzeugkontrollen Opfer von Gewalttätern. Durch richtiges Verhalten können die Kraftfahrer dazu beitragen, der Polizei die Arbeit zu erleichtern. Falsches oder aggressives Verhalten führt nicht selten zu Missverständnissen und provoziert kritische Situationen. Im Interesse der Sicherheit von Fahrzeuginsassen und Polizeibeamten rät der ADAC deshalb, die folgenden Tipps zu beherzigen:
* Langsam rechts ranfahren und das Fahrzeug außerhalb des Gefahrenbereichs anhalten * Motor abschalten, Handbremse ziehen und Seitenfenster öffnen * Radio ausmachen und nachts die Innenbeleuchtung einschalten * Ruhig sitzen bleiben und die Hände sichtbar, am besten auf dem Lenkrad, liegen lassen * Den Anweisungen des kontrollierenden Polizisten Folge leisten * Nicht ohne Aufforderung beziehungsweise nur nach Ankündigung in die Jackentasche, in das Handschuhfach oder beispielsweise unter den Sitz greifen * Nicht unaufgefordert aussteigen
Die Polizei darf einen Kraftfahrer jederzeit unabhängig von einem bestimmten Tatverdacht anhalten und die Papiere jedes Fahrzeuginsassen sowie die Fahrzeugpapiere überprüfen. Auch das Fahrzeug kann einer Kontrolle unterzogen werden. Bei Verdacht auf Alkoholisierung des Fahrers wird in der Regel eine Atemalkoholkontrolle verlangt, die man jedoch verweigern kann. In diesem Fall wird dann aber eine Blutprobe angeordnet. Die Polizei darf als Sicherheitsmaßnahme sogar die Autoschlüssel einbehalten und den Führerschein sicherstellen.
Der ADAC weist darauf hin, dass Fahrzeugkontrollen zu den Routineaufgaben der Polizei gehören und im Rahmen der Verkehrsüberwachung im Interesse aller Autofahrer stattfinden. Das richtige Verhalten während einer Kontrolle sollte nach Meinung des ADAC bereits in der Fahrschule vermittelt werden. Autofahrer, die glauben, bei einer Verkehrskontrolle unkorrekt behandelt worden zu sein, können sich Namen und Dienststelle des Beamten nennen lassen.
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