All Stories
Follow
Subscribe to ADAC

ADAC

Trinkgelder und Dress Code im Ausland
ADAC gibt Tipps, was im Urlaub zu beachten ist

München (ots)

Andere Länder - andere Sitten. Wer auf seiner Auslandsreise nicht gegen landesübliche Benimmregeln verstoßen will, sollte folgende ADAC-Tipps befolgen:

Über die Trinkgeldgepflogenheiten informieren. In Amerika gehört es sich, bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu geben. In anderen Ländern ist das Trinkgeld bereits in der Rechnung inkludiert. In Italien muss man zudem "Coperto" bezahlen. Dieser Aufschlag für Brot und Gedeckt wird immer verlangt, auch wenn kein einziges Grissini verzehrt wurde. Mit einem Trinkgeld für die Bedienung hat das aber nichts zu tun. Das wird - ist man zufrieden - extra fällig.

Gepflogenheiten im Restaurant beachten. In Belgien, Spanien, Italien ist es nicht üblich, getrennt zu zahlen. In Finnland ist es aufdringlich, sich im Restaurant zu fremden Menschen an den Tisch zu setzen; befremdlich ist allein schon die Frage nach einem freien Platz.

Anstand wird groß geschrieben. Wer in Finnland, Großbritannien oder Irland nicht unangenehm auffallen möchte, sollte sich auf keinen Fall irgendwo vordrängeln. Man stellt sich an und wartet geduldig in der Schlange. Das gilt in allen Lebenslagen: ob beim Einsteigen am Bus, der Warteschlange am Schalter oder beim Anstehen an der Kinokasse.

Vorsicht bei der Kleiderwahl. Zu kurze Röcke oder Hosen, weit ausgeschnittene Oberteile und Tops mit Spaghettiträgern werden fast weltweit in Kirchen und Moscheen nicht geduldet. In der Türkei oder Kroatien gilt dies zudem für Besuche anderer Sehenswürdigkeiten. Unabhängig davon legt man in Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Türkei auch abseits vom Strand allgemein Wert auf korrekte Kleidung.

Ein Dresscode gilt auch für die Berge. Wer in den Alpen mit Turnschuhen oder im Strandoutfit die Berge erklimmt, zieht sich schnell den Zorn der Einheimischen zu. Festes Schuhwerk, widerstandsfähige Kleidung und ausreichend Verpflegung sind ein "Muss". Je nach Sachlage kann es versicherungstechnisch sogar Probleme geben, wenn man beispielsweise durch falsches Schuhwerk nicht mehr in der Lage ist, den Rückweg anzutreten. Muss die Bergrettung aktiv werden, ohne dass eine Verletzung vorliegt, bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Zuviel Haut ist auch am Strand nicht immer erwünscht. FKK-Freunde sollten ausgewiesene FKK-Strände aufsuchen. Andernfalls können sogar Geldstrafen drohen. In Amerika wird es außerdem nicht gerne gesehen, wenn man sich am Strand statt in Umkleidekabinen umzieht. Zudem sollten dort auch kleine Kinder zumindest eine Badehose tragen.

Siesta beachten. In vielen südlichen Ländern gibt es erweiterte Mittagspausen und damit einhergehend andere Öffnungszeiten als in Deutschland. Wer in Spanien beispielsweise zwischen 12.30 und 16 Uhr ein Museum besuchen möchte, wird vor verschlossenen Türen stehen.

Nicht alle Verkehrsregeln und -gepflogenheiten sind in Europa einheitlich. In Frankreich, Tschechien und Dänemark halten Autofahrer beispielsweise wenig vom Vorrang der Fußgänger. Bevor man einen Zebrastreifen überquert, sollte man sich also genau nach allen Seiten umsehen. In Spanien hält dafür nicht jeder Autofahrer tatsächlich bei einer roten Ampel. In den Niederlanden ist Vorsicht und vorausschauendes Fahren geboten, Radfahrer können jederzeit und meist in flottem Tempo um die Kurve kommen.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Regina Ammel
Tel.: ++49 (0)89-7676-3475
E-Mail: regina.ammel@adac.de

Original content of: ADAC, transmitted by news aktuell

More stories: ADAC
More stories: ADAC