Fußball-Weltmeisterschaft 2002
Abseitsfalle für mitreisende Fans /
ADAC: Deutsche Fahrerlaubnis gilt nicht in Fernost
München (ots)
Am 1. Juni 2002 bestreitet die deutsche Fußballnationalmannschaft in Japan ihr erstes Gruppenspiel gegen Saudi-Arabien. Zur Unterstützung der Elf von Rudi Völler werden sich auch zahlreiche Fans auf die Reise machen. Damit die Fußball-Anhänger während ihres Aufenthalts in Fernost nicht ins Abseits geraten, weist der ADAC darauf hin, dass der deutsche Führerschein allein in Japan nicht gilt.
Wer für die Dauer der Fußballspiele beispielsweise einen Wagen mieten möchte, benötigt zusätzlich eine japanische Übersetzung seines nationalen deutschen Führerscheins (der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt). Zuständig für die Übersetzung sind die Deutsche Botschaft in Tokio oder auch die Japan Automobile Federation (JAF). Laut ADAC kann diese Übersetzung leider nicht bereits in Deutschland vorgenommen werden, da weder die japanischen Konsulate noch die Geschäftsstellen des ADAC Übersetzungen ins Japanische anfertigen.
Für die Übersetzung bei der Botschaft müssen der Originalführer-schein oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Die Bear-beitungsgebühr beträgt etwa 2.400 Yen (45 Mark). Eine Bezahlung in Mark ist nicht möglich. Für die Rücksendung des übersetzten Dokuments nach Deutschland müssen selbst adressierte und ausreichend mit deutschen Briefmarken frankierte Rückumschläge beigelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Tage.
Mit der Übersetzung kann man ein Jahr ab Einreise in Japan fahren. Achtung: In Japan herrscht übrigens Linksverkehr.
Überstehen die deutschen Kicker die Vorrunde, ist ein Umzug ins zweite Austragungsland Südkorea möglich. Hier können Inhaber von deutschen Führerscheinen nur dann einen Pkw leihen, wenn sie zuvor ihren nationalen deutschen Führerschein in einen korea-nischen umschreiben lassen. Genaue Informationen gibt es auf der Homepage der deutschen Botschaft in Korea www.gembassy.or.kr. In Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden von den koreanischen Behörden ebenfalls nicht anerkannt. Der ADAC steht jedoch in enger Verbindung mit dem koreanischen Automobilclub und bemüht sich bis zum Beginn der Fußball-WM um eine direkte Anerkennung eines deutschen internationalen Führerscheins ohne zusätzliches Umschreibe-Erfordernis.
Wichtige Adressen und Telefonnummern:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 4-5-10 Minato-ku Tokyo 106-0047 Japan Tel. (00 81 3) 57 91 77 00 Fax (00 81 3) 34 73 42 43
Deutsches Generalkonsulat in Osaka
Umeda Sky Building, Tower East 35th Fl. 1-1-88-3501 Oyodonaka Kita-ku Osaka 531-6035 Japan Tel. (00 81 6) 64 40 50 70 Fax (00 81 6) 64 40 50 80
Deutsche Botschaft in Seoul
C.P.O. Box 1289 Seoul 100-612 Republic of Korea Tel. (00 82 2) 7 48 41 14 Fax (00 82 2) 7 48 41 61 E-mail: dboseoul@kornet.net Internet: http://www.gembassy.or.kr/anl16.htm
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