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Urteil
Lahme Ente kein Grund zur Klage

München (ots)

Bringt ein Neufahrzeug nicht die gewünschte, vom
Hersteller versprochene und in die Kfz-Papiere eingetragene
Motorleistung, haben enttäuschte Kunden vor Gericht wenig Aussichten
ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Leistungsminus bis zu zehn Prozent
ist nach Ansicht des OLG Celle (AZ.: 7 U 13/00, ADAJUR-Dok-Nr. 47895)
vom Käufer hinzunehmen.
Damit hat das Gericht die Berufung einer Geländewagenbesitzerin
abgewiesen, deren Fahrzeug nicht die im Fahrzeugschein angegebene
Motorleistung von 104 kW auf den Prüfstand brachte. Der ADAC hatte
eine Leistung von 96 kW gemessen, was einer Abweichung von 7,7
Prozent entspricht. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte
eine Leistungsminderung von knapp fünf Prozent festgestellt. Nach
Meinung des Gerichts reicht jedoch keiner der Werte für eine vom
Kläger geforderte Wandlung des Kaufvertrages aus.
Das Oberlandesgericht begründete den von ihm festgelegten
Toleranzwert von zehn Prozent damit, dass dieser Wert vom
Bundesgerichtshof auch schon beim Kraftstoffverbrauch als maßgeblich
herangezogen wurde (AZ: VIII ZR 52/96, DAR 1997 S.396). Dieser Wert
trägt, so das Gericht, der Messungenauigkeit und der
Herstellungstoleranz einerseits, sowie dem Interesse des Käufers nach
einer möglichst angebotsnahen Lieferung andererseits in angemessener
Weise Rechnung. Nach Ansicht von Ulrich May, Verbraucherschutzanwalt
beim ADAC, ist eine Toleranzschwelle von zehn Prozent bei der
Motorleistung zu hoch angesetzt. Nach dem seit Januar geltenden neuen
Sachmängelrecht, würde eine solche Entscheidung heute möglicherweise
nicht mehr getroffen werden. Auch bei nicht erheblichen Mängeln hat
der Verbraucher jetzt das Recht eine schadhafte Ware zurückzugeben,
wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist.

Pressekontakt:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 - 2632
Fax: (089) 76 76 - 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
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