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Urteil
Job kann Führerschein retten

München (ots)

Wer mehr als 30 km/h innerorts oder 40 km/h
außerorts zu schnell unterwegs ist, muss in der Regel mit einem
Fahrverbot rechnen. Doch nicht jeder Temposünder muss sein Auto auch
wirklich in der Garage stehen lassen. Wie der ADAC meldet, kann auch
einmal eine Ausnahme gemacht werden. Und zwar dann, wenn keine
Eintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen und der Betroffene
beruflich besonders auf sein Fahrzeug angewiesen ist.
So ersparte jetzt das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 6.8.2002,
AZ.: 5611 Js 21867/02-08, ADAJUR Dokument 50660) einem Autofahrer das
 Fahrverbot, weil er glaubhaft darlegen konnte, dass er als
Abteilungsleiter im Rahmen seiner Tätigkeit deutschlandweit
auswärtige Termine wahrzunehmen und Großkunden vor Ort zu betreuen
hat. Allerdings wird in den Fällen, in denen das Gericht auf die
Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet, oftmals eine höhere
Geldbuße festgesetzt.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801 
Maximilian.Maurer@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
ADAC im Internet: www.adac.de

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