NRW-Innenminister verbietet Tragen der "Scharia-Polizei"-Westen
Jäger im Interview mit der Aktuellen Stunde
Düsseldorf (ots)
NRW-Innenminister Ralf Jäger stellt das Tragen der so genannten "Scharia-Polizei" Westen unter Strafe. Wie Jäger im Interview mit der Aktuellen Stunde sagte, hat er hierzu am Nachmittag einen polizeilichen Erlass herausgegeben. Die Polizei sei angewiesen, "gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorzugehen". Das umfasst laut Jäger die Identitätsfeststellung und das Wegnehmen der Westen oder anderer Dinge, die den Polizeinamen missbrauchen.
Jäger begründete sein Vorgehen damit, dass das Handeln der so genannten "Scharia-Polizei" nicht mehr mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt sei. "Menschen zu missionieren, zu nötigen, im öffentlichen Bild als Polizei, als Streife aufzutreten", habe die Menschen so sehr verunsichert, dass die Wuppertaler Polizei ein Bürgertelefon eingerichtet habe. Bei der sogenannten "Scharia-Polizei" handelt es sich um Männer, die mit Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" vor allem in Wuppertal patrouillieren und versuchen, Menschen von ihrem Verhaltenskodex zu überzeugen.
Auf den Vorstoß von Unionsfraktionschef Volker Kauder, die so genannte "Scharia-Polizei" komplett verbieten zu wollen, sagte Jäger im Interview mit der Aktuellen Stunde, man könne keine Gesinnung verbieten. In NRW "gehen wir mit aller Konsequenz und in vielfältiger Weise gegen Salafisten vor. Wir lassen Parallelstrukturen und Paralleljustiz in diesem Land keinesfalls zu", so Jäger. Weiter sagte der Innenminister: "Wir beobachten die salafistische Szene in NRW genau. Sie wächst leider dynamisch." Das Auftreten der "Scharia-Polizei" sei für die Szene in NRW eine neue Dimension. "Das ist plötzlich aufgetreten. Das ist eine Marketing-Maßnahme, um weitere Menschen für diese Szene zu werben. Das ist auch eine Provokation des Rechtsstaates. Der Rechtsstaat hat heute geantwortet. Wir werden diese Provokation keinesfalls dulden", so Jäger.
Bedrängte Bürger ruft Jäger in der Aktuellen Stunde dazu auf, den Notruf zu wählen. Die Polizei werde wegen Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch, Nötigung und Verstoß gegen das Unifomierungsgesetz ermitteln.
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