WDR-Magazin Westpol: Der V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes wurde wegen NSU-Anschlag nicht von der Polizei befragt
Köln/Düsseldorf (ots)
Der V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, der mit dem NSU-Anschlag in der Kölner Probsteigasse in Verbindung gebracht wird, ist dazu nie von der Polizei befragt worden. Das bestätigen sowohl sein Anwalt als auch Ermittler dem WDR-Magazin WESTPOL (WDR Fernsehen, Sonntag, 21. Juni 2015, 19:30 Uhr). Seit Tagen wird in mehreren Medien darüber spekuliert, dass ein geheimer Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes mit einer der NSU-Taten in Verbindung stehen könnte. Die ehemalige Leiterin des NRW-Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, hatte im Februar 2012 in einem Vermerk an die Generalbundesanwaltschaft eine Ähnlichkeit zwischen dem Geheimdienstmitarbeiter und dem Phantombild eines Mannes festgestellt, der kurz vor Weihnachten 2000 eine Bombe in der Kölner Probsteigasse deponiert haben soll. Der geheime Vermerk wurde erst jetzt bekannt. Auch nach dem Hinweis von Frau Koller ist der V-Mann nicht von der Polizei vernommen worden. "Er wurde nie dazu vernommen, weil den Beamten klar war, dass er mit der Tat nichts zu tun haben konnte. Es liegen ja keine Verdachtsmomente gegen ihn vor. Es ist nie gegen ihn ermittelt worden, er ist nie vernommen worden", erklärte sein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt Ralf Höcker gegenüber WESTPOL. Höcker verweist außerdem darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt kurze Haare getragen habe und deutlich kleiner sei als der Mann, den die Opfer als Täter beschrieben hatten. Er sei zudem kein Neonazi, sondern vom Verfassungsschutz NRW in die rechtsextreme Szene eingeschleust worden. Die Berichterstattung über den Vermerk des Verfassungsschutzes habe für den Mitarbeiter zur Folge, "dass er jetzt als Quelle des Verfassungsschutzes verbrannt ist, als Quelle, die über 28 Jahre lang sehr, sehr wertvolle Arbeit geleistet und die rechtsextreme Szene ausgeforscht hat." Opfer-Anwältin Edith Lunnebach kritisiert gegenüber WESTPOL, dass der V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes nicht vernommen wurde, obwohl er bereits 1985 wegen eines Sprengstoffdeliktes verurteilt wurde, eine Ähnlichkeit zum Phantombild aufweise und bis heute unklar sei, wo er sich zum Zeitpunkt der Tat in der Probsteigasse aufgehalten habe. Mit Quellenangabe Westpol ab sofort zur Veröffentlichung frei.
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