WDR Sendung frau TV: Sexualstraftäter im offenen Vollzug kann in seinem alten Job weiterarbeiten
Köln (ots)
Köln, 15.6.2005 - Die WDR-Sendung frauTV berichtet am heutigen Mittwoch (WDR Fernsehen, 15.6.2005, 22.00 Uhr) über einen skandalösen Fall deutscher Rechtssprechung. Ein Kölner Ingenieur wurde wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er verbüßte diese Strafe von Beginn an im offenen Vollzug. Was ihm erlaubt, seit vergangener Woche tagsüber wieder seiner Arbeit bei einem Kölner Großunternehmen nachzugehen.
Grundlage für diese Rechtspraxis ist das aktuelle Strafvoll- streckungsrecht in NRW. Es sieht vor, dass ein Täter, der sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung auf freiem Fuß befindet, d.h. nicht wegen Fluchtgefahr in U-Haft sitzt, automatisch seine Strafe im offenen Vollzug antreten kann - selbst Sexualstraftäter. Oberstaatsanwalt Günther Feld, der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, dazu bei frauTV: Dies muss man auch wenn die Öffentlichkeit da eine andere Auffassung hat - als Modernisierung des Strafvollzuges sehen. Es geht ja nicht nur um Wegschließen, es geht um Therapieren, um Resozialisieren. Das ist ja die eigentliche Aufgabe. Mir ist schon klar, dass das irritierend wirken muss. Christoph Preuß, Sprecher des betroffenen Unternehmens, spricht von einer schwierigen Situation, erklärt aber: In dem Moment, wo der Mitarbeiter in der Lage ist, uns seine Arbeitskraft anzubie-ten, haben wir keine Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Harte Kritik gegen diese Rechtspraxis kommt von Psychotherapeu-tin Astrid Kiel, Leiterin des Kölner Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter: Er (der Täter) geht in den offenen Vollzug. Er hat keine Behandlung bezüglich seiner Neigung. Er müsste im Grunde genommen erst mal in ein Behandlungsprogramm, um diese Denk-fehler auszuheben und zu bearbeiten. Aber das geschieht ja nicht.
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