OLG Hamburg hebt einstweilige Verfügungen gegen Contergan-Film weitgehend auf
Köln, 10.4.2007 (ots)
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat heute durch sein Berufungsurteil die einstweiligen Verfügungen gegen den im Auftrag des WDR von der Firma Zeitsprung produzierten Spielfilm "Eine einzigen Tablette" weitgehend aufgehoben. Das Pharmaunternehmen Grünenthal und der seinerzeitige Opferanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen hatten vor dem Landgericht Hamburg in insgesamt 32 Punkten einstweilige Verfügungen gegen den Film erwirkt. Anders als noch das Landgericht machte das Oberlandesgericht den Film und nicht das Drehbuch zur Grundlage seiner Entscheidung.
Weiter stellte das Gericht fest, dass der Filmanwalt eine völlig eigenständige Kunstfigur sei, über die der Film keine herabsetzenden Aussagen enthält. Dementsprechend hob der Senat alle von Schulte-Hillen erwirkten 17 Verfügungspunkte auf. Auch die Darstellungen in Bezug auf die Pharmafirma Grünenthal würden nicht den Anspruch erheben, die historischen Ereignisse dokumentarisch genau abzubilden. Das Gericht hob dementsprechend das Untersagungsurteil in 14 von 15 Verfügungspunkten auf.
WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf: "Wir freuen uns, dass das OLG den Weg für diesen wichtigen Film wieder weitgehend frei gemacht hat. Es ist eine richtungweisende Entscheidung. Nun ist es auch in Zukunft möglich, zeithistorische Stoffe künstlerisch aufzuarbeiten. Mit 'Eine einzige Tablette' bringen wir unserem Publikum ein brisantes Thema nahe und leisten auch ein Stück Aufklärungsarbeit."
Zeitsprung-Geschäftsführer und Produzent Michael Souvignier: "Damit zeigt sich, was wir immer gesagt haben: Unser Film ist im Kern historisch korrekt. Wir hätten uns gewünscht, dass auch das Landgericht Hamburg den Film und nicht das Drehbuch zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hätte. Denn bereits dort lag der Film in der endgültigen Fassung vor. Änderungen am Film hat es nicht gegeben. Dieses Urteil ist ein großer Sieg für alle Kunstschaffenden in Deutschland."
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