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UNHCR: Arbeitsverbot aufheben

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt
grundsätzlich Pläne der Bundesregierung, Asylbewerbern wieder die
Arbeitsaufnahme zu erlauben. Sollte eine Wartefrist eingeführt
werden, spricht sich das Amt dafür aus, diese zumindest für
Flüchtlinge und andere schutzbedürftige Personen fallen zu lassen.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Jean-Noel Wetterwald, sagte
heute in Berlin, derzeit würden potenziell schutzbedürftige Personen
pauschal dazu gezwungen, oftmals jahrelang von Sozialleistungen
abhängig zu sein. Das Beschäftigungsverbot treffe unterschiedslos
jeden, dessen Asylverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sei
oder der lediglich eine Duldung erhalten habe. Schutzbedürftige
Personen seien von dieser Regelung unverhältnismäßig hart getroffen.
Wetterwald verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der
Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten positive Entscheidungen des
Asyl-Bundesamtes häufig anfechte. Damit sei auch jenen Personen
grundsätzlich die Arbeitsaufnahme in Deutschland versagt, die von
Amts wegen als schutzbedürftig gelten dürften. Die Genfer
Flüchtlingskonvention sehe jedoch vor, Flüchtlingen eine
frühestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes zu
gewähren.
Der UNHCR-Vertreter betonte, aufgrund der restriktiven
Interpretation dieses Abkommens in Deutschland könnten viele
Asylsuchende aus formalrechtlichen Gründen dessen Schutz nicht
erhalten. Sie würden aufgrund menschenrechtlicher
Abschiebungshindernisse lediglich geduldet. Das Arbeitsverbot treffe
sie deshalb "doppelt hart".
Vor diesem Hintergrund begrüßte Wetterwald grundsätzlich Pläne der
Bundesregierung, Asylbewerbern die Arbeitsaufnahme zu erlauben.
Darüber hinaus, so der UNHCR-Vertreter, sei jedoch eine weitere
Differenzierung notwendig. Personen, deren Schutzbedürftigkeit vom
Asyl-Bundesamt anerkannt wurde, sollten von einer eventuellen
Wartefrist ausgenommen werden. Es sei aus Sicht des
Flüchtlingsschutzes konsequent, mit der positiven Entscheidung im
Asylverfahren auch das Beschäftigungsverbot aufzuheben. Gleiches
gelte für jene schutzbedürftigen Personen, die nach dem
Ausländergesetz unter den Sonderstatus für Kriegs- und
Bürgerkriegsflüchtlinge oder einen Abschiebestopp fallen.
Nach den Worten Wetterwalds tritt UNHCR dafür ein, die Erteilung
von Arbeitserlaubnissen individuell zu prüfen. Diese Regelung
ermögliche einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den
Betroffenen und der Bundesrepublik Deutschland.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202020-23
Internet: www.unhcr.de

Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell

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