UNHCR: Arbeitsverbot aufheben
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt grundsätzlich Pläne der Bundesregierung, Asylbewerbern wieder die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Sollte eine Wartefrist eingeführt werden, spricht sich das Amt dafür aus, diese zumindest für Flüchtlinge und andere schutzbedürftige Personen fallen zu lassen.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Jean-Noel Wetterwald, sagte heute in Berlin, derzeit würden potenziell schutzbedürftige Personen pauschal dazu gezwungen, oftmals jahrelang von Sozialleistungen abhängig zu sein. Das Beschäftigungsverbot treffe unterschiedslos jeden, dessen Asylverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sei oder der lediglich eine Duldung erhalten habe. Schutzbedürftige Personen seien von dieser Regelung unverhältnismäßig hart getroffen.
Wetterwald verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten positive Entscheidungen des Asyl-Bundesamtes häufig anfechte. Damit sei auch jenen Personen grundsätzlich die Arbeitsaufnahme in Deutschland versagt, die von Amts wegen als schutzbedürftig gelten dürften. Die Genfer Flüchtlingskonvention sehe jedoch vor, Flüchtlingen eine frühestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes zu gewähren.
Der UNHCR-Vertreter betonte, aufgrund der restriktiven Interpretation dieses Abkommens in Deutschland könnten viele Asylsuchende aus formalrechtlichen Gründen dessen Schutz nicht erhalten. Sie würden aufgrund menschenrechtlicher Abschiebungshindernisse lediglich geduldet. Das Arbeitsverbot treffe sie deshalb "doppelt hart".
Vor diesem Hintergrund begrüßte Wetterwald grundsätzlich Pläne der Bundesregierung, Asylbewerbern die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Darüber hinaus, so der UNHCR-Vertreter, sei jedoch eine weitere Differenzierung notwendig. Personen, deren Schutzbedürftigkeit vom Asyl-Bundesamt anerkannt wurde, sollten von einer eventuellen Wartefrist ausgenommen werden. Es sei aus Sicht des Flüchtlingsschutzes konsequent, mit der positiven Entscheidung im Asylverfahren auch das Beschäftigungsverbot aufzuheben. Gleiches gelte für jene schutzbedürftigen Personen, die nach dem Ausländergesetz unter den Sonderstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge oder einen Abschiebestopp fallen.
Nach den Worten Wetterwalds tritt UNHCR dafür ein, die Erteilung von Arbeitserlaubnissen individuell zu prüfen. Diese Regelung ermögliche einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen und der Bundesrepublik Deutschland.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
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