UNHCR: Aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen für Flüchtlinge aufheben
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert an Innenminister von Bund und Ländern, aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen für anerkannte Flüchtlinge aufzuheben.
In vielen Bundesländern hat sich die Praxis durchgesetzt, bei Bezug von Sozialhilfe anerkannten Flüchtlingen keine freie Wahl des Wohnsitzes zu erlauben. Betroffen sind hiervon vor allem Personen, denen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungsschutz gewährt wurde (Par. 51.1 Ausländergesetz).
In einer Stellungnahme an die Innenminister von Bund und Ländern bekräftigt UNHCR seine Auffassung, dass diese Praxis mit internationalem Recht nicht vereinbar ist. Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, anerkannten Flüchtlingen grundsätzlich Freizügigkeit zu gewähren. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention bedürfen Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit von Ausländern mit rechtmäßigem Aufenthalt einer gesetzlichen Grundlage. Diese sind nur unter eng gefassten Bedingungen zulässig - z.B um die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Verbrechen zu bekämpfen oder die Gesundheit und die Moral zu schützen.
Die Innenminister begründen ihre Praxis mit dem Ziel, die Verschiebung der Sozialhilfelasten und damit eine Mehrbelastung der Verwaltung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss jedoch nach Auffassung von UNHCR die Freizügigkeit von Flüchtlingen nicht generell eingeschränkt werden. Zudem ist aus Sicht der UN-Organsiation nicht nachvollziehbar, dass eine mögliche Verschiebung von Sozialhilfelasten zwischen Städten bzw. Gemeinden es rechtfertigen könnte, die Ausnahmeregelungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention anzuwenden.
Vor diesem Hintergrund appelliert UNHCR an die Innenminister, Flüchtlingen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland das Recht auf freie Wohnsitznahme auch dann einzuräumen, wenn sie Sozialhilfe beziehen.
Hinweis: Die Stellungnahme (5 Seiten) ist auf der UNHCR Homepage www.unhcr.de abrufbar.
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