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UNHCR: Asyl und Einwanderung nicht vermischen

Berlin (ots)

/ Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert an politisch
Verantwortliche, die Themen Asyl und Einwanderung nicht miteinander
zu vermischen.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland Jean-Noël
Wetterwald erklärte heute in Berlin, Einwanderung diene dem Interesse
und Bedarf eines Staates. Asyl richte sich hingegen nach dem
Kriterium der Schutzbedürftigkeit. Für Einwanderung gebe es keine
völkerrechtlichen Grundlagen und damit einhergehende Verpflichtungen.
Der Flüchtlingsschutz sei hingegen in internationalen Abkommen
geregelt.
Wetterwald verwies in diesem Zusammenhang auf die Genfer
Flüchtlingskonvention. Sie sei die "Magna Charta des internationalen
Flüchtlingsrechts". Das Abkommen manifestiere den Übergang des
Asylrechts vom staatlichen Gnadenakt hin zum individuellen
Schutzanspruch. Wer die Konvention wie Deutschland unterzeichne,
verpflichte sich zugleich, Verfahren zur Überprüfung der
Flüchtlingseigenschaft durchzuführen. Andernfalls laufe ein Staat
Gefahr, bei der Abschiebung oder Zurückweisung von Schutzsuchenden
gegen die Konvention zu verstoßen. Für diese Verfahren seien
Mindeststandards festgelegt worden, die mittlerweile zur
Grundausstattung des internationalen Flüchtlingsrechts gehörten.
Wetterwald erinnerte daran, dass sich die EU-Regierungschefs bei
ihrem Sondergipfel im finnischen Tampere ausdrücklich für eine
umfassende und vollständige Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention ausgesprochen hatten. Diese Erklärung bedeute
ein uneingeschränktes Bekenntnis zum individuellen Asylrecht.
Vor diesem Hintergrund appellierte der UNHCR-Vertreter an
politisch Verantwortliche in Deutschland, die Debatte um Asyl und
Einwanderung nicht unter falschen Vorzeichen zu führen. Verlauf und
Ergebnis dieser Diskussion seien auch aus internationaler Sicht von
größter Bedeutung. Sie würden die Zukunft des Asylrechts in Europa
und darüber hinaus maßgeblich beeinflussen.
Wetterwald unterstrich, Flüchtlingsschutz sei ein Grundwert, der
nicht auf ökonomischen Überlegungen beruhe. Diesen fundamentalen
Unterschied habe auch Bundespräsident Johannes Rau in seiner jüngsten
Berliner Rede sehr deutlich herausgestellt. Wetterwald: "UNHCR ist
dem Bundespräsidenten für diese klare Aussage sehr dankbar".
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
   Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
   Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell

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