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UNHCR: Opfer nicht mit Tätern verwechseln

Berlin (ots)

Zum morgigen Tag des Flüchtlings appelliert das
UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) an die politisch Verantwortlichen,
eine faire Balance zwischen Flüchtlingsschutz und
Sicherheitsinteressen zu bewahren.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion mahnt UNHCR, Opfer nicht mit
Tätern zu verwechseln. Viele Asylsuchende sind vor religiös, ethnisch
und politisch motiviertem Fanatismus geflohen. Massive
Menschenrechtsverletzungen und die Terrorisierung ganzer Volksgruppen
sind oftmals Ursachen von Fluchtbewegungen. Flüchtlingsschutz ist
deshalb auch eine Antwort der Zivilisation auf den Terror.
Die Genfer Flüchtlingskonvention bietet dabei die weiterhin
universal gültige Grundlage, um legitime Interessen des Staates mit
einem rechtlich gesicherten individuellen Schutzanspruch zu
verbinden.
Vor diesem Hintergrund setzt sich UNHCR dafür ein, den
Flüchtlingsbegriff dieses Abkommens im Ausländer- und
Asylverfahrensrecht vollständig umzusetzen. Ein entsprechender
Schritt liegt sowohl im Interesse des Flüchtlingsschutzes als auch
des Staates. Denn er kann wesentlich dazu beitragen, mit der
gebotenen Sorgfalt zwischen jenen zu trennen, die nicht in ihr
Heimatland zurückkehren können und denen, die dies aus schutzfremden
Motiven nicht wollen.
In diesem Zusammenhang hält UNHCR es für erforderlich, die
deutsche Rechtspraxis mit Blick auf die nichtstaatliche Verfolgung
internationalen Standards anzupassen. Nicht die Täterperspektive,
sondern der Opferschutz muss ausschlaggebend sein. Opfer
nichtstaatlicher Verfolgung gehören deshalb unter den Schutz der
Genfer Flüchtlingskonvention. Mit dieser Auffassung sieht sich UNHCR
im Einklang mit der allgemeinen internationalen Staatenpraxis, wie
sie zuletzt auch in einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum
Ausdruck kam.
Hinweis: Eine ausführliche UNHCR-Stellungnahme/Kommentierung des
Zuwanderungsgesetzentwurfs finden Sie im Internet unter www.unhcr.de.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
Presse: Stefan Telöken
Telefon: 030/202202-26/10, 0170/4161229
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

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