UNHCR: Opferschutz vor Täterperspektive
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) unterstützt nachdrücklich die Absicht der Regierungskoalition, die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention zu stellen.
Bei der Expertenanhörung des Bundestagsinnenausschusses zum Zuwanderungsgesetz sagte der amtierende Leiter des Berliner UNHCR-Büros Roland Schilling, mit der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung würde einem Kernanliegen seines Amtes entsprochen. Diese sei zudem völkerrechts- und europafreundlich und liege auch im deutschen Interesse.
Schilling betonte, der Opferschutz müsse Vorrang vor der Täterperspektive haben. Es gehe nicht an, bestimmte Straftaten als Verbrechen gegen humanitäres Völkerrecht zu ahnden, gleichzeitig jedoch deren Opfer den Flüchtlingsschutz zu verwehren, weil die Täter keinem Staat zugerechnet werden könnten.
Der UNHCR-Vertreter sagte, 13 von 15 EU-Mitgliedstaaten würden anerkennen, dass die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung unter den Schutzschirm der Genfer Flüchtlingskonvention fallen, wenn kein nationaler Schutz im Heimatland möglich sei. Zudem könne eine entsprechende Regelung das Asylverfahren von "abstrakten länderkundlichen und staatstheoretischen Einschätzungen entfrachten". Dessen erhöhte Effektivität sowie eine größere Trennschärfe zwischen Verfolgten und Nicht-Verfolgten seien die Folge.
Schilling wies ferner auf Vorschläge seines Amtes hin, den Gesetzentwurf in einigen Punkten nachzubessern. So trete UNHCR wie der Bundesrat dafür ein, auch für Konventionsflüchtlinge einen familieneinheitlichen Rechtsstatus einzuräumen. Mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention seien zudem völkerrechtskonforme Änderungen notwendig, um nicht unzulässige Ausschlussgründe einzuführen. Schilling nannte dabei die vorgesehenen Regelungen für die Behandlung sog. subjektiver Nachfluchtgründe und bei der Missachtung der Mitwirkungspflichten im Asylverfahren.
Eine ausführliche UNHCR-Stellungnahme zur heutigen Anhörung finden Sie unter www.unhcr.de
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