UNHCR: Iraker weiterhin schutzbedürftig
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft erneut dazu auf, keinerlei Druck auf Iraker auszuüben, in ihr Heimatland zurückzukehren.
In einem neuen Positionspapier weist UNHCR darauf hin, dass die Situation im Irak auch nach dem Amtsantritt der irakischen Übergangsregierung in allen Teilen des Landes von gravierender Instabilität, einer prekären Sicherheitslage sowie sehr schwierigen wirtschaftlichen und humanitären Bedingungen geprägt sei. Gezielte Anschläge und Übergriffe richteten sich zunehmend gegen die irakische Zivilbevölkerung. Einem besonderen Risiko sei jedermann ausgesetzt, der vermeintlich oder tatsächlich mit internationalen Organisationen oder der irakischen Übergangsregierung in Verbindung stehe.
Angesichts dieser Lage hat auch die irakische Ministerin für Flüchtlingsangelegenheiten, Sorya Pascale Isho, Anfang November bei einem Besuch in Berlin eindringlich vor einer verfrühten Rückkehr irakischer Flüchtlinge gewarnt. Diese könnte zu einer weiteren Destabilisierung des ohnehin sehr fragilen Wiederaufbauprozesses führen und die derzeit vorhandenen gravierenden Sicherheits- und Versorgungsprobleme noch verschärfen.
Bei mehr als 8.000 anerkannten irakischen Flüchtlingen wird derzeit vom Nürnberger Asyl-Bundesamt überprüft, inwieweit sie weiterhin internationalen Schutz benötigen. Ausgangspunkt hierfür ist die Annahme, mit dem Sturz von Saddam Husseins Regime seien auch die Gründe für die Flucht entfallen. Irakische Staatsangehörige seien deshalb generell nicht länger im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention schutzbedürftig.
Ein solcher "Automatismus" ist jedoch nicht in diesem Abkommen angelegt. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention setzt die Beendigung der Flüchtlingseigenschaft nicht nur eine grundlegende und dauerhafte Änderung der Umstände im Herkunftsland voraus. Darüber hinaus muss auch sichergestellt sein, dass die Betroffenen von den Behörden ihres Herkunftslandes effektiv und wirksam geschützt werden können, damit eine Rückkehr in Sicherheit und Würde möglich ist. Diese Bedingungen sind jedoch aus UNHCR-Sicht im Irak derzeit keineswegs erfüllt. Überdies sind von den Widerrufen zum Teil auch Flüchtlinge betroffen, die ein besonders schweres Verfolgungsschicksal erlitten haben.
Zwar müssen die betroffenen irakischen Flüchtlinge aufgrund eines allgemeinen Abschiebestopps derzeit nicht unmittelbar mit einer Rückführung rechnen. Gleichwohl führt die derzeitige Widerrufspraxis oftmals dazu, deren Lebenssituation erheblich zu verschlechtern. So droht ihnen konkret der Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Zudem werden sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Insgesamt hat deshalb die Verunsicherung unter den in Deutschland lebenden irakischen Flüchtlingen deutlich zugenommen. Aus all diesen Gründen hält UNHCR es für verfrüht, Irakern den Flüchtlingsstatus und damit verbundene grundlegende Menschenrechte abzuerkennen.
Das jüngste UNHCR-Positionspapier zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit irakischer Flüchtlinge ist auf unserer Website www.unhcr.de abrufbar.
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