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UNHCR zur Innenministerkonferenz

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) plädiert für
differenzierte Lösungen im Umgang mit abgelehnten Asylsuchenden aus
Afghanistan und aus dem Kosovo.
Unmittelbar vor Beginn der Innenministerkonferenz in Stuttgart
rief der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund die
Verantwortlichen in Bund und Ländern dazu auf, der
Einzelfallgerechtigkeit Vorrang zu geben. So bedürften Rückführungen
nach Afghanistan einer vorhergehenden gründlichen und umfassenden
Einzelfallprüfung. Die dortige Lage lasse ein schematisches Vorgehen
nicht zu.
Berglund sagte, zahlreiche gefährdete Personengruppen aus
Afghanistan seien weiterhin wegen drohender Verfolgung
schutzbedürftig und könnten nicht zwangsweise zurückgeführt werden.
Beispiele seien Frauen, die gegen traditionelle Verhaltens- und
Bekleidungsvorschriften verstoßen, oder Angehörige von religiösen
oder ethnischen Minderheiten. Überdies könnten aufgrund der
humanitären Situation und anhaltender Sicherheitsprobleme viele
afghanische Flüchtlinge in absehbarer Zeit nicht in ihr Heimatland
zurück.
Die Betroffenen - unter ihnen Familien mit Kindern, Minderjährige,
allein stehende Frauen sowie ältere Menschen - lebten mit einer
Duldung seit vielen Jahren in Deutschland und hätten sich trotz aller
Schwierigkeiten integriert. Ihnen sei häufig nur wegen einer
restriktiven Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention der
formelle Asylstatus versagt geblieben. Berglund appellierte an die
Innenminister, diesen Menschen ein Bleiberecht einzuräumen.
Eine differenzierte Vorgehensweise ist nach den Worten des
UNHCR-Vertreters auch bei der Rückkehr von Minderheiten in den Kosovo
geboten. So seien Ashkali und Ägypter nicht mehr allein aufgrund
ihrer Volkszugehörigkeit einem generellen Verfolgungsrisiko
ausgesetzt. Inwieweit im Einzelfall ein Schutzbedürfnis vorliege,
müsse jedoch weiterhin individuell geprüft werden. Berglund
bekräftigte die Position von UNHCR, dass Serben und Roma aus dem
Kosovo generell weiterhin internationalen Schutz benötigen.
Auch bei Angehörigen von Minderheiten aus dem Kosovo dürfe die
Rückkehrdiskussion die Möglichkeit einer differenzierten
Bleiberechtsregelung nicht verschütten. Berglund: "Sie bleibt aus
humanitärer wie integrationspolitischer Sicht ein Gebot der Stunde."

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de

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