Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege
"Elterngeld" für pflegende Angehörige
Berlin (ots)
Immer häufiger wird eine elterngeldähnliche Leistung für erwerbstätige pflegende Angehörige gefordert, auch um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Eine ZQP-Studie zeigt: Die Erwerbstätigen scheinen dafür überwiegend aufgeschlossen. Doch es gibt auch offene Fragen.
Auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Laut einer aktuellen repräsentativen Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) beurteilen 80 Prozent der erwerbstätigen Deutschen deren Vereinbarkeit als schlecht. Allerdings meinen 73 Prozent der Befragten, dass der Rechtsanspruch auf ein "Pflegenden-Geld" pflegende Angehörige erheblich entlasten würde und so zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege beitragen könnte.
Ein teilweise diskutiertes "Pflegenden-Geld" wäre eine dem Elterngeld vergleichbare Unterhaltsleistung. Bei Analogie zum Elterngeld könnten sich Berufstätige für die Pflege eines Angehörigen bis zu zwölf Monate von ihrem Job freistellen lassen. Während dieser Auszeit erhielten sie etwa zwei Drittel ihres vorherigen Einkommens - mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro, bei gleichzeitigem Rückkehrrecht in die Vollerwerbstätigkeit. Nach Ansicht der Befragten könnte dadurch auch die Bereitschaft, Pflege zu übernehmen, wesentlich erhöht werden (72 Prozent). Zudem glaubt mehr als ein Drittel der Berufstätigen, dass mehr Männer bereit wären, Pflegeverantwortung zu übernehmen (37 Prozent). 69 Prozent der Befragten meinen sogar, es könne gerade Erwerbstätige mit geringen Einkommen veranlassen, die Pflege selbst zu übernehmen, statt professionelle Dienste in Anspruch zu nehmen.
Jedoch birgt insbesondere solch ein finanzieller Anreiz, Pflege zu übernehmen, auch Risiken. Gerade kritische Pflegesituationen - wie die Vernachlässigung oder Missachtung eines pflegebedürftigen Menschen - drohen auch dort zu entstehen, wo überwiegend finanzielle und nicht fürsorgliche Motive zur Übernahme einer Pflegeaufgabe bewegen. Zudem sind die Kosten des "Pflegenden-Geldes" nur schwer kalkulierbar. Denn die Zeit der Pflegebedürftigkeit ist mit einer zwölfmonatigen Leistung überwiegend nicht abzudecken. In den wissenschaftlichen Untersuchungen gehen Experten teilweise von einer durchschnittlich achtjährigen Dauer der häuslichen Unterstützung aus. Ein "Pflegenden-Geld" müsste also in vielen Fällen deutlich länger als das Elterngeld gezahlt werden - Unternehmen entsprechend lange auf ihre Mitarbeiter verzichten.
Weitere Informationen zur Studie sowie den neuen ZQP-Themenreport zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf finden Sie unter www.zqp.de. Der Report zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und bietet eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme zur Lebenssituation erwerbstätiger pflegender Angehöriger.
Methoden und Vorgehensweise
In der dieser Auswertung zugrundeliegenden, anonymen Bevölkerungsbefragung wurden Einstellungen aus dem Themenbereich "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" erhoben. Hierfür wurde vom 11. bis 24. November 2015 eine repräsentative Stichprobe von1008 berufstätigen Deutschen ab 18 Jahre befragt. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung liegt in der Gesamtstichprobe bei +/-3 Prozentpunkten.
Pressekontakt:
Torben Lenz
E-Mail:torben.lenz@zqp.de
Telefon: 030 275 93 95-15
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