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bne zum EEG-Referentenentwurf: "Erneuerbare Energiewende-ready machen"

Berlin (ots)

Aus Sicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V.(bne) geht der Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an vielen Stellen in die richtige Richtung. Dies gilt insbesondere für die Vereinfachung der Fördertatbestände, die Konzentration auf Wind- und Solarenergie sowie die verpflichtende Direktvermarktung. Bei einzelnen Regelungen sieht der bne aber noch Verbesserungsbedarf - etwa bei der Belastung des Eigenstromverbrauchs.

"Es muss das Ziel sein, die Förderung der erneuerbaren Energien zukunftsfähig und effizient zu gestalten. Mit seinem Referentenentwurf geht das BMWI hier einen entscheidenden Schritt", erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Um die Kosten des Erneuerbaren-Ausbaus zu senken, könnten einige, von den Betreibern liebgewonnene Regelungen nicht fortgeführt werden. "Wir begrüßen es daher, dass das EEG deutlich verschlankt und die bisherigen zahlreichen Sonderregelungen zurückgeführt werden sollen."

Ein Meilenstein ist aus Sicht des bne die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung. Bereits ab dem kommenden Jahr soll die Marktprämie für Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung zur Pflicht werden; bis 2017 soll diese Schwelle auf 100 Kilowatt sinken. "Wir hätten uns hier allerdings noch ambitioniertere Ziele gewünscht", betont Busch. Die Direktvermarktungspflicht sollte ab dem kommenden Jahr bereits für Anlagen mit einer Leistung von 250 Kilowatt gelten und bis 2017 auf 50 Kilowatt sinken. "So können wir eine noch schnellere Marktintegration der Erneuerbaren erreichen."

Der bne plädiert zudem dafür, die erheblichen Strommengen aus Kleinanlagen, die auch in Zukunft nicht unter die Direktvermarkungspflicht fallen sollen, nicht mehr nur über die Übertragungsnetzbetreiber vermarkten zu lassen. "Die Übertragungsnetzbetreiber sind dafür weder der richtige Akteur, noch können sie diese Aufgabe nach Ansicht von Marktbeobachtern besonders gut erfüllen", betont Busch. Der bne spricht sich daher dafür aus, die noch im System der Einspeisevergütung verbleibenden Strommengen über wettbewerbliche Akteure zu vermarkten. "Die Direktvermarkter haben bewiesen, dass sie einen effizienten Umgang mit Strom aus Anlagen mit Einspeisevergütung erreichen können."

Aus bne-Sicht wäre es zudem sinnvoll, wenn Betreiber von neuen EE-Anlagen ihrem Strom nach wie vor anteilig vermarkten dürften. "Wir plädieren für die Beibehaltung der anteiligen Direktvermarktung", so bne-Geschäftsführer Busch. Teilmengen des produzierten Stroms können so direkt an einen Endkunden fließen, etwa in der direkten Umgebung einer Anlage. Ein solches Modell ist nach bne-Einschätzung für regionale Ökostrom-Produkte interessant. "Für die außerhalb des Marktprämienmodells vermarkteten Strommengen würde zudem keine Förderung anfallen. Die Gesamtkosten für die Verbraucher würden sinken."

Nachbesserungsbedarf sieht der bne bei den Plänen zur Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage. "Grundsätzlich ist es richtig, die Basis der Aufkommenspflichtigen beim EEG breit zu halten und Fehlanreize zu beschränken. Der vorgeschlagene Weg taugt dafür aber nicht. Er verschlimmbessert nur die Probleme, die aus einer nicht mehr zeitgemäßen Umlagesystematik herrühren", betont Busch. Aus bne-Sicht liegt das Problem in den zahlreichen Abgaben auf den Stromverbrauch - neben der Umlage für das EEG etwa die für KWK, Offshore-Wind sowie die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe. "Die vielen Abgaben und die ebenfalls arbeitspreisbasierten Netznutzungsentgelte weisen in eine falsche Richtung." Der bne geht zudem davon aus, dass es in Zukunft immer mehr Anlagen geben wird, die ausschließlich auf Eigenverbrauch und nicht mehr auf das Einspeisen ausgerichtet sind. "Selbst verbrauchten Strom zu belasten wäre rechtlich mehr als problematisch", erklärt Busch.

Der bne plädiert daher für eine umfassende Lösung: "Wir müssen die Erhebung von Umlagen und Abgaben auf den Stromverbrauch neu regeln. Eine Möglichkeit wären leistungsbezogene Umlagen, Grundgebühren oder auch eine Steuerfinanzierung." Hierfür muss eine ausführliche politische Diskussion geführt werden. Aus bne-Sicht würde die Belastung des Eigenverbrauchs zum jetzigen Zeitpunkt nur bessere Lösungen für die Zukunft verhindern. Sinnvoller sei dagegen, die Fördersätze für kleine PV-Anlagen, die hauptsächlich für Eigenverbrauchslösungen genutzt werden, deutlich abzusenken. "Wir müssen verhindern, dass durch falsche und kurzfristige Symptombekämpfung für die Energiewende grundsätzlich erwünschte Entwicklungen, wie dezentrale Eigenverbrauchs- und Speicherlösungen erschwert werden", so Busch.

Der bne ist die schlagkräftige Interessenvertretung für netzunabhängige Energieversorger in Deutschland. Im Unterschied zu Anbietern mit verbundenem Netz sind unsere Mitglieder frei von Monopolinteressen: Sie kämpfen für fairen Wettbewerb, Vielfalt und Fairness im Energiemarkt. 2013 haben bne-Mitgliedsunternehmen über sieben Millionen Kunden zuverlässig mit Strom, Gas oder energienahen Dienstleistungen beliefert.

Pressekontakt:

Karsten Wiedemann
Pressesprecher
Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V.
Hackescher Markt 4
D-10178 Berlin
Fon: +49 30/ 400 548-18
Mobil: 0152/ 34038667
Fax: +49 30/ 400 548-10

karsten.wiedemann@bne-online.de
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