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Landgericht Braunschweig bestätigt Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung

Ruggell (ots)

Das Landgericht Braunschweig hat am 14.01.2014 unter Aktenzeichen 7 O 1303/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Die PrismaLife als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater Vergütungsvereinbarung begrüsst diese Entscheidung sehr.

Das Landgericht Braunschweig bestätigt in seiner Entscheidung, dass eine Kostenausgleichsvereinbarung getrennt von der Versicherung beantragt wird und dies gemäss § 169 VVG zulässig ist. Angesichts der separierten Kostenausgleichsvereinbarung ist § 169 Abs. 5 S. 2 VVG nicht anzuwenden. Eine gesonderte Vereinbarung über die Kostentragung ist jedenfalls zulässig, wenn der eigentliche Vertragsschluss und die Höhe der Kosten für den Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar ist.

In seiner Urteilsbegründung lobt das Landgericht Braunschweig die verwendeten Formulierungen mit den Worten: "Klarer als mit der Formulierung zu den verlangten Beträgen (Abschlusskosten, Einrichtungskosten) hier, kann es für keinen Versicherungskunden sein."

Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife dazu: "Das Landgericht hat in der ausführlichen Urteilsbegründung unsere Rechtsauffassung bestätigt und insbesondere die Klarheit und Transparenz für den Kunden hervorgehoben. Mit unseren leistungsstarken Produkten bieten wir dem Kunden maximale Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit, einen innovativen und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu haben."

Die PrismaLife AG freut sich über die Entscheidung des Landgerichtes Braunschweig und stellt zum Thema Transparenz und separater Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com gerne weiterführende Informationen zur Verfügung.

Über PrismaLife

Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter: www.prismalife.com

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Felice Puopolo
PrismaLife AG
Telefon +423 237 00 00
felice.puopolo@prismalife.com

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