Viele kleine und mittelständische Unternehmen auf SEPA-Umstellung schlecht vorbereitet
München (ots)
Anpassung an einheitliches Lastschrift- und Überweisungsverfahren stellt große Anforderungen / Pauschallösungen nicht vorhanden / COMPUTERWOCHE nennt vier wesentliche Punkte, die Unternehmen bei der SEPA-Anpassung beachten sollten
Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums SEPA zum 1. Februar 2014 sind alle Unternehmen und Organisationen verpflichtet, das einheitliche Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit (SDD) sowie das einheitliche Überweisungsverfahren SEPA Credit Transfer (SCT) einzuhalten. Zur Umstellung auf diese Verfahren besteht jedoch gerade bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland noch großer Handlungsbedarf. Das berichtet das IT-Fachmagazin COMPUTERWOCHE in seiner aktuellen Ausgabe (22/2013; www.computerwoche.de). Ende 2012, so das Ergebnis einer "EuroFinance"-Studie, hatten 52 Prozent aller Unternehmen in der SEPA-Zone noch nicht einmal mit einer Umstellung begonnen. Viele Unternehmen scheinen sich der Dringlichkeit einer Anpassung ihrer Prozesse und Anwendungen für den elektronischen Zahlungsverkehr auf das einheitliche IBAN/BIC-Format kaum oder gar nicht bewusst zu sein. Pauschallösungen stehen jedoch nicht zur Verfügung, da jeweils die spezifischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens zu berücksichtigen sind.
Zur Einhaltung SEPA-konformer Prozesse sollten Unternehmen laut COMPUTERWOCHE im Wesentlichen vier Punkte beachten. Erstens sollten Stammdaten für den geschäftlichen Zahlungsverkehr sorgfältig geprüft und bereinigt werden. Insbesondere nach Bankenfusionen haben Kreditinstitute die hinterlegten Transaktionsdaten oft stillschweigend angepasst, was zu Problemen bei der Umstellung auf das IBAN/BIC-Format führen kann. Zweitens stellt das neue SDD-Verfahren alle Unternehmen, die Lastschriften einziehen, vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Verwaltung von Lastschrift-Mandaten. Drittens müssen Lieferung und Empfang von Transaktionsdaten bei der Hausbank künftig im standardisierten XML-Format erfolgen. Dieses bietet jedoch deutlich weniger Raum zum Beispiel für den Verwendungszweck einer Lastschrift, den manche Unternehmen bislang aber noch für umfangreiche abrechnungsbezogene Kundeninformationen nutzen. Viertens gehen mit den neuen SEPA-Zahlungsarten für Unternehmen erweiterte Pflichten zur Kundenkommunikation einher. Das gilt neben der einmaligen Information zur SEPA-Umstellung vor allem für Änderungen im Umgang mit bestehenden Einzugsermächtigungen.
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