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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen

für die am Mittwoch, den 20. Juni 2012, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A, 
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, 
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

A. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2011, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2011 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstandes.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2011
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2011.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2011. 

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder  des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2013.

7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, nach den Bestimmungen
des § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals der
Gesellschaft zu erwerben und gegebenenfalls einzuziehen. Die Ermächtigung kann
ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand
wird weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung
der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 8. Juli
2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer
8 AktG.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, nach den Bestimmungen
des § 65 Abs 1 Ziffer 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels für die Dauer von
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 5 % des
jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Diese Ermächtigung kann
ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese
Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2010 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels.

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 4, 10, 15 und 16.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem Aktienübertragungsprogramm
für die Mitglieder des Vorstandes.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 30. Mai 2012 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den Geschäftsräumen am Sitz der Raiffeisen Bank
International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, auf:

- Jahresabschluss 2011 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss 2011 samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu  
  Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt  
  Lebenslauf,
- Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu            
  Tagesordnungspunkt 8,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der unter Tagesordnungspunkt 10 
  vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 30. Mai 2012 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 10. Juni 2012,
24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär (oder Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt E. unten)
ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 15. Juni 2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als  
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF) anzuschließen ist, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
1030 Wien

Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), ist für diese Hauptversammlung
und bis auf weiteres ausgeschlossen. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das  E-Mail mit der oben
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) in deutscher oder
englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr  
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
  juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN (AT0000606306),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben 
  genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag, der 10. Juni 2012, 24.00 Uhr, 
  Wiener Zeit (MESZ), bezieht.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE 
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 30. Mai 2012 der Gesellschaft an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen. 

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 11. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
8900 500 83, per E-Mail an  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF) anzuschließen ist,
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht. 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3
BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich.

E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN

Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG Auskünfte zu begehren. Es ist ihnen auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. 

Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu. 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich für die
Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine
am 10. Juni 2012, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter Abschnitt C.
dargestellten maßgeblichen Regelungen zur Depotbestätigung; eine schriftliche
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts hinsichtlich der
Partizipationsscheine muss der Gesellschaft spätestens am 15. Juni 2012
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter
"Nachweis des Anteilsbesitzes") zugehen. Für den Inhalt der Bestätigung über den
Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter Abschnitt C.
zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma, Anschrift, 
  Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und 
  Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine des 
  Inhabers von Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907, 
  AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0, 
  AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben 
  genannten Nachweisstichtag, das ist der 10. Juni 2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit, 
  (MESZ) bezieht.

F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Ebenso können sich Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich
ihres Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß, wobei die
Entgegennahme über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres ausgeschlossen ist. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der unten
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18. Juni 2012 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. PDF, TIF) dem E-Mail anzuschließen ist, oder

per Post: Raiffeisen Bank International AG
          Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations 
          Am Stadtpark 9 
          1030 Wien


Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von
Partizipationsscheinen) ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: 
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in 195.505.124 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 16. Mai 2012) 557.295 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung (Stichtag 16. Mai 2012) 194.947.829. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.

H. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
den Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 ab ca. 10.00 Uhr
(MESZ) live im Internet unter www.rbinternational.com verfolgen. Eine darüber
hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

I. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter
Abschnitt F. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2012


Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG

Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/0BzaoV7W

Rückfragehinweis:
Gregor Höpler
 
gregor.hoepler@rbinternational.com
Tel: +431 717073449

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/0BzaoV7W
;


Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-762089
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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