Mitarbeiterentsendung nach China: Was Personaler wissen sollten
Hamburg (ots)
Neben vielen großen deutschen Unternehmen, die bereits Produktionsstätten und Niederlassungen im Land eröffnet haben, drängt nun auch verstärkt der deutsche Mittelstand nach China. Deutsche Firmen haben vor Ort jedoch mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen. Der Grund: Infolge des Zuwachses ausländischer Investoren möchte Chinas Regierung den Expat-Markt verstärkt kontrollieren. Deshalb verschärft sie zunehmend die Gesetze hinsichtlich der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern (Expats).
Geschäftsführer und Personalverantwortliche deutscher Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach China entsenden, sollten diese neuen Bestimmungen kennen und einhalten, denn bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen, Landesverweise sowie Einreiseverbote und schlimmstenfalls Haftstrafen.
Vertragsart in China entscheidend
In der Praxis führen neben den sich häufig ändernden Bedingungen auch die unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen Provinzen des Landes zu Schwierigkeiten bei der Entsendung. So bereitet bereits die Vertragsart - Entsendevertrag oder lokaler Vertrag - erste rechtliche und administrative Probleme. Einige lokale Behörden verlangen bei der Beantragung des chinesischen Arbeitsvisums einen lokalen Arbeitsvertrag. In anderen Provinzen wiederum reicht lediglich der Entsendevertrag für die Erteilung der Arbeitsdokumente.
Doch was bedeutet das in der Praxis für entsendende Unternehmen und deren Mitarbeiter in China? Was ist bei der Beantragung des Arbeitsvisums bereits im Vorfeld zu beachten? Können entsandte Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen? Welche Neuerungen gibt es durch das im März letzten Jahres unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Deutschland?
China-Experten als Referenten
Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, - Sozialversicherungsrecht und - Steuerrecht
auf dem eintägigen Seminar Antworten geben.
Ziel ist es, Fach- und Führungskräften sowie Global Mobility Managern zu zeigen, wie Lösungen innerhalb dieser Rechtsgebiete ideal aufeinander abgestimmt werden können. Daneben werden viele Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen geboten.
Seminardaten:
Mittwoch, 15.6.2016 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt. Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.
Anmeldung bei Simone Richter (srichter@bdae.com)
Sämtliche Informationen (Bildmaterial, Logos, Video, Anmeldeunterlagen, China-Dossier) finden Sie auf dieser Seite: http://ots.de/1xI9B.
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