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Landgericht verbietet Oliver Schulz falsche Behauptungen
Aussagen über angebliche Verluste bei IT-Fonds sind falsch
Berlin (ots)
Das Landgericht Berlin hat am 20. Juni 2013 eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz persönlich erlassen (27 O 340/13). Die Geschäftsführung der InfraTrust-Fonds (IT) 2, 5 und 9 hatte diese einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahren Darstellung von Oliver Schulz innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft Anlegern"-Kampagne beantragt. Nun verbot das Gericht Oliver Schulz zentrale wahrheitswidrige Aussagen die Fonds IT2, IT5 und ITP9 betreffend zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver Schulz ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000,00 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Der ehemalige Geschäftsführer der Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe, der wegen Unregelmäßigkeiten im Dezember 2010 entlassen worden war und sich seitdem mit der von ihm geführten Sworn Gruppe um eine "feindliche Übernahme" der IT-Fonds bemüht, hatte in einer E-Mail vom 30. Mai 2013 an diverse Marktteilnehmer sowie auf der Website "Sworn hilft Anlegern" behauptet, dass den Fonds IT2, IT5 und ITP9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25% der Substanz verfügten. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Im Gegenteil: Der Geschäftsleitung der IT-Fonds ist es gelungen, weitere Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben. Darüber hinaus hat sich die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds ca. $1,3 Mio. an Barkapital zuzuführen. Zudem müssen zur Substanz weitere Vermögenswerte hinzugerechnet werden.
Das Gericht stellte nun richtigerweise fest, dass die Behauptungen Oliver Schulz' und Sworns nachweislich falsch sind und untersagte daher eine Wiederholung oder gar weitere Verwendung dieser falschen Aussagen. Dementsprechend muss dieser Beitrag auch von der Website "Sworn hilft Anlegern" gelöscht werden.
"Die Entscheidung des Gerichtes verdeutlicht erneut, dass Oliver Schulz gezielt Falschbehauptungen verbreitet und somit schädigend agiert", sagt Stephan Brückl, Geschäftsführer der InfraTrust Fonds. "Mit wahrheitswidrigen Behauptungen sollen Vertriebe und Anleger verunsichert und dazu veranlasst werden, Herrn Schulz und seine Sworn Gruppe zu unterstützen. Ein weiterer verzweifelter Versuch, die feindliche Übernahme doch noch zu bewerkstelligen und damit das offenkundig erfolglose Geschäft der Sworn Gruppe anzukurbeln. Dafür hat das Gericht nun eine klare Antwort gefunden."
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