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ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

BGH urteilt: Anwälte müssen dem Rechtsschutz-Versicherer Auskunft erteilen

  • Im Prozess zwischen ROLAND Rechtsschutz und einem Berliner Rechtsanwalt hat nun der Bundesgerichtshof endgültig entschieden.
  • Das BGH-Urteil bestätigt den Auskunftsanspruch, den Rechtsschutz-Versicherer gegen den vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwalt haben. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stehe dem nicht entgegen.
  • Damit hat der BGH eine über Jahrzehnte diskutierte Frage praxisgerecht geklärt und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.

Köln, 24. März 2020. Im Prozess zwischen dem Kölner Rechtsschutz-Versicherer ROLAND und einem Rechtsanwalt aus Berlin hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden: Verauslagt der Rechtsschutz-Versicherer Kosten im Rechtsstreit eines Versicherten, steht es ihm zu, vom beauftragten Rechtsanwalt Auskunft zum Ausgang des Verfahrens zu verlangen.

Im konkreten Fall hatte ROLAND Rechtsschutz vom Rechtsanwalt einer Versicherten eine Zahlung erhalten, allerdings ohne Angabe, worauf sich die Zahlung beziehe, oder ob die gegnerische Seite im Gerichtsprozess zu einer Kostenübernahme verurteilt worden sei. Die Bitte um Auskunft seitens ROLAND verweigerte der Anwalt unter Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht.

Diesem Vorgehen erteilte der Bundesgerichtshof nun endgültig eine Absage und bestätigte damit die Vorinstanz. In der Urteilsbegründung heißt es, dass von "einer konkludenten Entbindung des Rechtsanwalts von der Verschwiegenheitsverpflichtung durch den rechtsschutzversicherten Mandanten auszugehen" sei und zwar "soweit es die Abrechnung des Mandats betrifft". Sprich: Überlässt die Versicherte wie hier nach der Deckungszusage durch die Rechtsschutz-Versicherung die weitere Abwicklung dem beauftragten Anwalt, liegt darin regelmäßig das stillschweigende Einverständnis, Informationen zur Abrechnung an den Versicherer weitergeben zu dürfen. Der Anwalt kann sich dann gegenüber dem Rechtsschutz-Versicherer nicht auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen.

"Das höchstrichterliche Urteil bestätigt vollumfänglich unsere Rechtsauffassung zugunsten einer kundenorientierten und pragmatischen Praxis", erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz.

Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 458,0 Millionen Euro im Jahr 2018 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen.

Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.

Kurzprofil der ROLAND-Gruppe, Köln

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.478 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 482,5 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse von 53,0 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2018).

Geschäftsbereiche:

ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden

ROLAND Schutzbrief: führender deutscher Schutzbrief-Anbieter; innovative Schutzbrief-Konzepte für Versicherungen, Industrie und Handel

ROLAND Assistance: B2B-Dienstleistungskonzepte in den Geschäftsfeldern Mobilitätsdienstleistungen, Schadenmanagement und Kunden-Service

Jurpartner Services: Anbieter von Schadenregulierungsleistungen und Online-Rechtsberatung für Rechtsschutz

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Pressestelle ROLAND-Gruppe - Deutz-Kalker Str. 46 - 50679 Köln - www.roland-gruppe.de
 Marcus Acker - Telefon: 0221 8277-1490 -  presse@roland-gruppe.de