Erklärung des Bundesversicherungsamtes und der BARMER zu spekulativen Anlagegeschäften
Wuppertal (ots)
In Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt gibt die BARMER Ersatzkasse zu den Vorwürfen des WDR-Magazins "markt" in der Sendung vom 28. Januar 2002 und den sich anschließenden Medienberichten folgende Erklärung ab:
Die zwischenzeitlich durchgeführte Sonderprüfung des Bundesversicherungsamtes ergab nachfolgende Ergebnisse:
1. Die vom Magazin "markt" unmittelbar und mittelbar erhobenen Vorwürfe sowie der in den Sendung erweckte Eindruck, die BARMER Ersatzkasse habe im Jahr 2000 in rechtswidriger Weise mit Beitragsmitteln spekulative Wertpapiergeschäfte getätigt und hieraus Verluste erzielt, sind nicht begründet.
2. Bei der Anlage und Verwaltung der Mittel hat die BARMER Ersatzkasse Vermögensanlagen getätigt, die sich jederzeit im Rahmen des vom Gesetzgeber festgelegten Anlagekataloges des § 83 SGB IV gehalten haben.
3. Spekulative Wertpapiergeschäfte, insbesondere Aktienkäufe, die nach diesem Anlagekatalog unzulässig sind, hat die BARMER Ersatzkasse nicht getätigt.
4. Eine Kreditaufnahme zum Zwecke des Wertpapiererwerbs ist nicht erfolgt.
Insgesamt bestätigt das Bundesversicherungsamt: Die BARMER Ersatzkasse ist den im Jahr 2000 aufgetretenen starken Ausgabesteigerungen durch ein wirtschaftliches Finanzmanagement gerecht geworden.
Zu dieser zwischen dem Bundesversicherungsamt und der BARMER abgestimmten Erklärung stellt der Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrates, Hans Neusigl, fest: "Zum Nutzen der BARMER und ihrer Versicherten wurde eine kluge und effiziente Anlagestrategie betrieben. Das ist ein gutes Testat und ein großes Kompliment für unsere Finanzexperten. Ich äußere die Erwartung", so Neusigl weiter, "dass der WDR nach dem rufschädigenden Beitrag vom 28. Januar 2002 mit gleichem Elan von den heute bekannt gewordenen Fakten berichtet."
Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung Susanne Rüsberg-Uhrig Telefon (0202) 5 68 14 21
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