Ein Sinneswandel, der zum Überlegen zwingt
Informationen zu
Änderungen in der Krankenversicherung der Rentner ab dem 1. April
2002
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Wuppertal (ots)
Seit dem 29. Januar 2002 sieht die Welt für über eine Million Rentner in Deutschland anders aus. An diesem Tag legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Krankenversicherung der Rentner wesentlich beeinflusst: Ab 1. April diesen Jahres sollen über eine Million Rentner bei der Beitragszahlung deutlich entlastet werden. Doch so einfach sich das Ganze auf den ersten Blick ansieht, ist es keineswegs, informiert die BARMER.
Be- und Entlastung für Rentner möglich
Seinen Anfang nahm der Streit um die Rentnerkrankenversicherung schon vor fast zehn Jahren. Seit 1993 galten für den Zugang zur beitragsgünstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) strengere Vorschriften, die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeführt worden waren. Danach konnten nur noch Rentner in die KVdR eintreten, die neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen waren. Nicht mit dem Grundgesetz konform, urteilte das Bundesverfassungsgericht. In einem Beschluss vom 15. März 2000 forderte es den Gesetzgeber auf, den KVdR-Zugang verfassungskonform zu gestalten. Als eine der Möglichkeiten ließen die Richter zu, dass quasi durch Nichtstun des Gesetzgebers das vor 1993 geltende Recht ab dem 1. April 2002 wieder gültig wird. Damit stünde die KVdR wieder allen Rentnern offen, die neun Zehntel der zweiten Hälfte ihres Berufslebens in einer gesetzlichen Kasse versichert waren - egal ob als freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied oder als Familienangehöriger.
An diesem Mechanismus ändert der jetzt vorliegende Entwurf, der selbst für Fachleute einen überraschenden Sinneswandel der Bundesregierung dokumentiert und noch zum 1. April 2002 Gesetz werden soll, im Grunde nichts. Und so wird derzeit bei den Krankenkassen weiter mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die meisten der 1,2 Millionen potenziell betroffenen Rentner ab 1. April in der KVdR pflichtversichert werden. Darunter sind 610.000 Rentner, die derzeit freiwillig versichert sind und für sonstige Einnahmen über ihre gesetzliche Rente hinaus (wie Mieten oder Kapitalzinsen) künftig nicht mehr Beiträge zahlen müssen. Allerdings müssen die 200.000 bisher freiwillig versicherten Rentner, die nur eine Rente beziehen, künftig Beiträge nach dem etwas höheren allgemeinen Beitragssatz ihrer Kasse zahlen. Und schließlich sind da auch die 390.000 bisher Familienversicherten, die ab April Beiträge aus ihrer Rente zahlen müssten. Sie alle sollten sich daher bei ihrer Krankenkasse gründlich beraten lassen. Die BARMER etwa hat dafür extra Informationen vorbereitet, die bei der Service-Hotline der Kasse unter (0180) 1 110 130 zum Ortstarif abgefragt werden können.
Zumindest den beiden Gruppen, denen der Wechsel in die KVdR finanzielle Belastungen bringen würde, sichert der jetzige Gesetzesentwurf (offiziell als 10. SGB-V-Änderungsgesetz bezeichnet) nun aber Möglichkeiten, solche Belastungen zu vermeiden. Sie haben für sechs Monate die einmalige Gelegenheit, sich erneut für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Für sie würde es damit beim Status quo bleiben. Auch eine Familienversicherung kann dann fortgesetzt werden, wenn der Stammversicherte ab dem 1. April nicht in die KVdR wechselt, sondern die Variante der freiwilligen Versicherung wählt bzw. selbst nicht von der KVdR-Neuregelung betroffen ist. Faktisch bekommt damit jeder Rentner, der zum 1. April 2002 in der KVdR versicherungspflichtig würde, eine Wahlmöglichkeit.
Bei der Wahlmöglichkeit ist aber nicht nur auf den Beitrag zu achten. Auch ein Anspruch auf Kostenerstattung oder etwaige negative Auswirkungen einer Pflichtversicherung auf bestimmte Beihilfeansprüche können Gründe sein, sich für die freiwillige Versicherung zu entscheiden.
Krankenkassen verlieren
Einen Verlierer wird dieses Gesetz jedoch in jedem Falle haben: die Krankenkassen. Denn was für die betroffenen Rentner eine erfreuliche Entlastung ist, summiert sich für die Kassen bundesweit auf Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro.
Für Rückfragen: Susanne Rüsberg-Uhrig, BARMER-Presseabteilung, Telefon (0202) 5 68 14 21
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