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Deutsches Gericht stellt Verletzung von Nichias YAG-Patent durch Everlight LED Produkte fest

München (ots)

In den Patentverletzungsverfahren, die Nichia Corporation ("Nichia") am Landgericht Düsseldorf (Deutschland) gegen Everlight Electronics Co., Ltd. (Taiwan) und Everlight Electronics Europe GmbH ("Everlight", Az. 4a O 56/12) und ihre deutsche Vertriebshändler Future Electronics Deutschland GmbH (Az. 4a O 59/12) und REGO Lighting GmbH (Az. 4a O 108/12) eingeleitet hatte, entschied das Gericht am 03.09.2013, dass Everlight und die Vertriebshändler das Europäische Patent 936 682 (DE 697 02 929) (http://ots.de/odJ1v) betreffend die streitgegenständlichen weißen LED-Produkte ("YAG-Patent") von Nichia verletzen.

Das Landgericht gab in seinen Urteilen den Ansprüchen von Nichia auf Unterlassung sowie auf Rechnungslegung und Schadenersatz statt. In den Verfahren gegen Everlight Electronics Europe GmbH und beide Vertriebshändler bestätigte das Gericht darüber hinaus den Anspruch auf Rückruf der streitgegenständlichen Produkte von den gewerblichen Abnehmern und die Vernichtung der in ihrem Eigentum und Besitz befindlichen streitgegenständlichen Produkte. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können mittels Berufung angegriffen werden können.

Laut dem Urteil des Landgerichts verletzen sämtliche streitgegenständlichen Produkte von Everlight, d. h. sechs verschiedene weiße LED-Produkte (SL-PAR38/B/P17/30/E30/ND, 67-21/QK2C-B56702C4CB2/2T, 67-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, 45-21/LK2C-B56702C4CB2/2T, 45-21/QK2C-B45562C4CB2/2T, SMD Low Power LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET), Anspruch 1 des YAG-Patents, indem ein YAG-basierter Leuchtstoff mit GaN-basierten blauen LED verbunden wird.

Im Hinblick auf den deutschen Vertriebshändler Future Electronics Deutschland GmbH wurde das Produkt LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET in Nichias Patentverletzungsklage angegriffen und vom Landgericht als patentverletzend angesehen. Hinsichtlich des deutschen Vertriebshändlers REGO Lighting GmbH wurde das Produkt OL-Deluxe/QL2/P44/LF/D50/SR/M/CE/ZN, welches S-L Cobra/T5 048DC/C/P10/LF/D50/ZN LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET enthält, angegriffen und vom Landgericht als patentverletzend angesehen.

Das Gericht wies auch den Antrag der Beklagten auf Aufsetzung des Verfahrens hinsichtlich der anhängigen Nichtigkeitsklage, die von Everlight Electronics Co., Ltd. (Taiwan) erhoben wurde, zurück. Die mündliche Verhandlung in der ersten Instanz des Nichtigkeitsverfahrens wird am 13.02.2014 vor dem Bundespatentgericht stattfinden (Az. 2 Ni 11/12).

Nichia ist der Auffassung, dass dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf außerordentliche Bedeutung im Markt für weiße LED hat.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Pressekontakt:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7752

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