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Deutsches Gericht untersagt Everlight mittels einstweiliger Verfügung, wahrheitswidrige Aussagen über den Status von Nichias "YAG Patent" und die Benutzung von YAG Phosphor zu tätigen

München (ots)

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Nichia Corporation ("Nichia") am 18. Juni 2015 eine einstweilige Verfügung erlassen (Aktenzeichen 21 O 10307/15). Mit dieser Entscheidung wird es Herrn Bernd Kammerer, der Everlight Electronics Europe GmbH sowie der Everlight Electronics Co., Ltd. bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Bezug auf Nichias europäisches Patent EP 0 936 682 und/oder andere nationale Teile davon, auch bezeichnet als "YAG Patent", die folgenden Aussagen zu machen, wie sie Herr Kammerer in einem auf http://www.elektroniknet.de/optoelektronik/ledlighting/artikel/120231/ veröffentlichten Presseinterview getätigt hat: "In Europa wurde das deutsche bzw. europäische Gegenstück zum in den USA geführten 925-YAG-Patent bereits 2014 invalidiert;" und/oder "wir sind ab sofort nicht mehr eingeschränkt in der Verwendung von YAG-Phosphor."

Fakt ist vielmehr, dass es bisher keine endgültige und rechtskräftige Entscheidung in dem deutschen Nichtigkeitsverfahren gibt, da das Verfahren weiterhin anhängig ist. Nichias YAG Patent steht in Deutschland in Kraft und ist vom Markt zu beachten.

Die einstweilige Verfügungsentscheidung wurde ohne vorherige Anhörung der Antragsgegner auf vorläufiger Basis in erster Instanz erlassen, gegen sie kann von den Antragsgegnern Widerspruch eingelegt werden. Sie wird mit ihrer Zustellung an die Antragsgegner wirksam. Nichia hat die Zustellung bereits in die Wege geleitet.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Pressekontakt:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7752

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