Einstweilige Verfügungen gegen Everlight basierend auf Nichias YAG Patent betreffend drei weiße LED-Produkte in Deutschland erlassen
Düsseldorf (ots)
Am 19. Oktober 2016 sowie am 28. Oktober 2016 hat die Nichia Corporation ("Nichia") beim Landgericht Düsseldorf den Erlass von insgesamt drei einstweiligen Verfügungen gegen Everlight Electronics Co., Ltd. ("Everlight") beantragt. Nichia macht geltend, dass die von Everlight hergestellten und in Deutschland vertriebenen weißen LED-Produkte "334-15/X1C5-1QSA", "334-15/T2C2-1TVB" und "XI3535-KT577J1-03201-000P" Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzen.
Das Landgericht Düsseldorf ist der Argumentation von Nichia gefolgt, dass die vorbenannten Everlight Produkte Anspruch 1 von Nichias YAG Patent verletzen, und hat die einstweiligen Verfügungen am 24. Oktober 2016 bzw. am 7. November 2016 erlassen (Az. 4a O 104/16; 4a O 112/16 und 4a O 113/16). In Anbetracht der besonderen Dringlichkeit sind die einstweiligen Verfügungen durch Beschluss, d.h. ohne vorherige Anhörung von Everlight ergangen. Alle drei einstweiligen Verfügungen wurden Everlight am 10. November 2016 zugestellt. Es handelt sich um vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen, die von Everlight noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden können.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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