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Langfristiger Anstieg der EEG-Umlage vorerst gestoppt

Frankfurt am Main (ots)

PwC-Berechnung: EEG-Umlage sinkt 2015 voraussichtlich auf 6,22 Cent / Positives EEG-Umlagekonto sorgt für Entlastung / EEG-Novelle bremst mittelfristig den Anstieg der EEG-Umlage

Nach dem jahrelangen Anstieg der Kostenumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zeichnet sich eine Stabilisierung der Abgabe für den Ausbau regenerativer Energien ab. Die EEG-Umlage dient dazu, die höheren Vergütungen für regenerative Energien durch die Stromkonsumenten zu finanzieren. Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC prognostiziert für das Jahr 2015 eine EEG-Umlage in Höhe von 6,22 Cent pro Kilowattstunde Strom. Damit wird sie voraussichtlich geringfügig unter dem Wert von 6,24 Cent bleiben, den Verbraucher und Unternehmen im laufenden Jahr bezahlen müssen. Der Grund für die Stabilisierung: Die Einnahmen durch die gegenwärtige EEG-Umlage reichen im Moment aus, um den Ausbau der regenerativen Energien zu finanzieren und sogar noch einen Überschuss zu erwirtschaften.

Auf dem EEG-Umlagekonto, das Einnahmen und Ausgaben für die Einspeisung der erneuerbaren Energien gegenüberstellt, zeichnet sich derzeit eine positive Entwicklung ab. Ende April lag das Konto mit über 1,6 Milliarden Euro im Plus. Im Oktober 2014 wird dann die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr festgelegt: "Die finanzielle Ausgangsbasis ist deutlich besser als in den Vorjahren. Im September 2012 lag das Defizit auf dem EEG-Umlagekonto bei 2,6 Milliarden Euro, 2013 waren es 2,2 Milliarden Euro, die durch eine Erhöhung der Umlage im folgenden Jahr wieder ausgeglichen werden mussten. Nun rechnen wir Ende September 2014 mit einem leicht positiven EEG-Kontostand von 200 Millionen Euro", sagt Dr. Norbert Schwieters, Global Energy Leader bei PwC. Nach Berechnungen von PwC braucht daher die EEG-Umlage für das kommende Jahr nicht erhöht zu werden, obwohl die Menge an regenerativ erzeugtem Strom 2015 voraussichtlich um rund zehn Prozent steigen wird.

Den Kostenanstieg zu bremsen war und ist auch eines der zentralen Ziele der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie will das bestehende Gesetz reformieren und die Energiewende konsequent fortführen: Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Um die Kosen zu senken und die Ausbauziele zu erreichen, sollen regenerative Energien mehr in den Energiemarkt integriert werden. Schließlich zielt das Gesetz stärker auf die Förderung kostengünstiger Technologien ab und will die Finanzierung der EEG-Umlage auf eine breitere Basis stellen. "Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wirkt sich zwar nicht sofort auf die EEG-Umlage aus, bremst aber in jedem Fall mittel- und langfristig den Anstieg", so Schwieters.

Ein zentrales Element der EEG-Novelle besteht darin, den Ausbau kostengünstiger Technologien zu forcieren und den Zubau zu kontrollieren. So gilt bei der Onshore-Windenergie genauso wie bei der Photovoltaik ein jährlicher Deckel von 2,5 Gigawatt. Bei der Biomasse sieht die Bundesregierung sogar eine jährliche Ausbaugrenze von nur 100 Megawatt vor. Für die Windenergie vor den Küsten definiert die Novelle einen Deckel von 6,5 Gigawatt bis 2020. "Der Zubaudeckel für Photovoltaik, Onshore-Windenergie und Biomasse bremst mittel- bis langfristig den Anstieg der EEG-Umlage. Dagegen wäre bei der Offshore-Windenergie nach unserer Markteinschätzung auch ohne eine Mengensteuerung eine installierte Leistung von 6,5 Gigawatt bis 2020 nicht oder lediglich geringfügig überschritten worden", betont Schwieters.

Um den Kostenanstieg durch die Erneuerbaren Energien weiter zu bremsen, soll zudem eine stärkere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt erfolgen. Ein Element besteht in der Pflicht der Anlagenbetreiber, den Strom selbst zu vermarkten. "Das hat aber keinen direkten Einfluss auf die Entwicklung der EEG-Umlage", so Schwieters. Dagegen können Ausschreibungen von Erneuerbare-Energie-Anlagen, die das Gesetz ab dem Jahr 2017 ermöglicht, den Anstieg der EEG-Umlage dämpfen. Denn hier bekommen Anbieter den Zuschlag, die mit der geringsten Vergütung auskommen.

Schließlich will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Finanzierung der EEG-Umlage auf eine breitere Basis stellen. So müssen in Zukunft auch die Betreiber von Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung die EEG-Umlage abführen, wobei hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen noch zu 50 Prozent und Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu 85 Prozent von der EEG-Umlage befreit bleiben. "Durch die Einbeziehung von Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung zur Finanzierung der EEG-Umlage wird verhindert, dass die Kosten für erneuerbare Energien von immer weniger Stromverbrauchern getragen werden. Auch diese Regelung bremst den Anstieg der EEG-Umlage", betont Schwieters.

Politisch höchst umstritten bleibt die Frage, in welchem Umfang die stromintensive Industrie von der EEG-Umlage entlastet wird. In dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Novellierung des EEG vom 8. April 2014 blieb dieser Bereich noch ausgeklammert, da der konkrete Inhalt insbesondere von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien abhing, die die EU-Kommission erst am 9. April 2014 beschlossen hat. Ein neuer Referentenentwurf vom 5. Mai 2014, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, enthält nunmehr auch eine Anpassung der sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung" für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.

Insgesamt ist die Neuregelung sehr komplex und auf den ersten Blick restriktiver als heute. Allerdings sind umfangreiche Übergangs- und Härtefallbestimmungen vorgesehen, so dass fast alle Unternehmen, die bereits heute unter die Besondere Ausgleichsregelung fallen, auch zukünftig in nahezu gleicher Größenordnung von der EEG-Umlage entlastet bleiben. Die Entlastung der stromintensiven Industrie dürfte 2015 wie in diesem Jahr bei ungefähr 5,1 Milliarden Euro liegen.

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Pressekontakt:

Thomas Meinhardt
PwC Presseabteilung
Tel.: (069) 9585-5433
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