AOK-Bundesverband: Mit Solidarität die Wettbewerbsfähigkeit stärken
Bonn (ots)
Der Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes hat heute in Bonn Finanzhilfen für die AOKs Berlin und Hamburg beschlossen und weitere Regelungen zu den Hilfen für die AOK Brandenburg und die AOK Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Gert Nachtigal, Vorsitzender des Verwaltungsrates, erklärte, mit diesem solidarischen Handeln der AOK-Gemeinschaft sichere die AOK ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Regionen, in denen vor allem immer noch bestehende Unwirtschaftlichkeiten im Krankenhaussektor die regionalen AOKs übermäßig belasteten.
Nachtigal zeigte sich zuversichtlich, dass in den betroffenen Ländern angelaufene Projekte und die Einführung des neuen pauschalierten Vergütungssystems in den Krankenhäusern ab 2003 deutliche Kostenentlastungen bringen werden. Die Politik sei darüber hinaus weiter gefordert, gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen in der kommenden Legislaturperiode des Bundestags durch entschiedene Reformschritte vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen in Milliardenhöhe zu mobilisieren.
Peter Kirch, alternierender Verwaltungsrats- Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes, erklärte, mit diesem Beschluss zeige die AOK-Gemeinschaft auch der Politik ihre Problemlösungskraft. Allerdings müsse der Gesetzgeber bestehende Verwerfungen im Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen durch die Reform des Risikostrukturausgleichs noch in diesem Jahr beheben. Für die AOK wie für andere große Versorgerkassen werde es immer schwieriger, die gute medizinische Versorgung von chronisch Kranken und von alten Menschen zu finanzieren, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen Kassen mit überwiegend gesunden, gutverdienenden Mitgliedern ungerechte Wettbewerbsvorteile gewährten.
Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, wies darauf hin, dass die Bundesregierung weiter beschlossen habe, Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2001 auf maximal 250 Mio. DM zu begrenzen. Er appellierte an die neue Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, hierzu vor allem Kostenentlastungen für die Kassen zu realisieren. Dies gelte insbesondere für den Arzneimittelsektor. Hier seien bei Steigerung der Versorgungsqualität gemeinsam mit der Ärzteschaft Einsparungen in Milliardenhöhe möglich, wenn die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingen dafür endlich geschaffen würden.
Der Verwaltungsrat stellte für die AOK Berlin in 2001 Mittel in Höhe von 420 Mio. DM zur Verfügung und sagte die weitere Finanzhilfe bis Ende 2003 zu. Für die AOK Hamburg wurde für 2001 eine Hilfe in Höhe von 40 Mio. DM gebilligt. Weiter wurde die Fortführung der Finanzhilfen für die AOK Mecklenburg-Vorpommern und für die AOK Brandenburg zur Deckung der strukturellen Defizite bis Ende 2009 beschlossen.
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