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AOK-Verwaltungsrat legt 3-Stufen-Plan zur Weiterentwicklung des RSA vor: "Kassenwettbewerb muss das Bemühen um qualitativ gute Versorgung Kranker belohnen"

Bonn (ots)

Die AOK hat ein Konzept zur Weiterentwicklung des
Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
(RSA) vorgelegt. Danach soll sich der RSA mittelfristig unmittelbar
am Ausmaß der Erkrankung der einzelnen Versicherten orientieren. Nur
so könne das Bemühen um die qualitativ gute Versorgung Kranker,
Schwerkranker und chronisch Kranker im Wettbewerb belohnt werden,
heißt es in einem entsprechenden Beschluss des AOK-Verwaltungsrates.
In einem ersten Schritt will die AOK ab 2002 einen Risikopool
einführen. Aus diesem solidarisch finanzierten Pool sollten den
Krankenkassen erhöhte Risikobelastungen, die der RSA bisher nicht
berücksichtigt, teilweise erstattet werden. Vorbild sei das Konzept
einer Rückversicherung. Erstattet werde nur oberhalb bestimmter
Schwellenwerte und Eigenbeteiligungen der jeweiligen Kassen.
Um die Versorgung chronisch kranker Menschen zu verbessern, will
die AOK den Risikopool in einem zweiten Schritt durch einen
Chronikerpool ergänzen. Ziel: Wenn sich Krankenkassen um eine bessere
Qualität der Versorgung chronisch Kranker kümmern, werden daraus
resultierende besondere Belastungen ebenfalls solidarisch finanziert.
Als dritten Schritt müsse der RSA dann neben den bisherigen groben
Faktoren wie Alter und Geschlecht der Versicherten auch Diagnose- und
Kostengruppen berücksichtigen, fordert der AOK-Verwaltungsrat.
Dadurch könnten die Solidarbeiträge dorthin gelenkt werden, wo sie
zur Versorgung Kranker, Schwerkranker und chronisch Kranker wirklich
benötigt würden. Außerdem werde dadurch das Interesse einer Kasse an
der Ausgrenzung teurer Versicherter wirksam neutralisiert: "Gewinner
eines solchen Wettbewerbs sind die kranken Versicherten."
Zudem beinhaltet das AOK-Konzept einen solidarischen Ausgleich für
unterschiedliche Härtefallbelastungen der Kassen - zum Beispiel die
volle Erstattung von Arzneimittelkosten für von Zuzahlung befreite
Versicherte - im Rahmen eines Erstattungspools. Das
Drei-Stufen-Konzept der AOK stützt sich weitgehend auf Vorschläge des
Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES), das
im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein RSA-Gutachten
erarbeitet hat. Die AOK-Reformvorschläge beziehen aber auch
gesundheitspolitische Anliegen der Gesundheitsökonomen Karl
Lauterbach und Eberhard Wille ein, die im Auftrag von Ersatzkassen,
Innungskrankenkassen und AOK ein RSA-Gutachten vorgelegt haben. Eine
Wechslerkomponente, wie sie Lauterbach und Wille vorschlagen, hält
die AOK allerdings nicht für geeignet. Sie sei weder kurzfristig
umsetzbar, noch zukunftsorientiert.
Weitere Infos zur RSA-Reform im Internet unter
http://www.aok-presse.de

Kontakt:

Pressestelle des AOK-Bundesverbandes
Udo Barske
Tel.: 0228/8 43 310
Fax: 0228/8 43 507
mailto:presse@bv.aok.de

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