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AOK: Bundesregierung soll Bundesinstitut für Arzneimittel in der Krankenversicherung zur Information der Krankenkassen verpflichten

Bonn (ots)

Der AOK-Bundesverband hat heute im Zusammenhang mit
der Marktrücknahme der Lipidsenker Lipobay(r) und Zenas(r) die
zögerliche Informationspolitik des Bundesinstitutes für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) kritisiert und an die Bundesregierung
appelliert, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Amt zu
einer unverzüglichen Information der Kassen zu verpflichten. Erreicht
werden müsse, dass das Amt die Meldungen von schweren
Arzneimittelzwischenfällen und Nebenwirkungen schnell an die Kassen
weitergebe. Nur so könnten die Kassen optimal die Vertragsärzte über
therapeutischen Nutzen und Risiken informieren, wie dies der
Paragraph 305 a des SGB V vorsehe. In diesem Zusammenhang sprach sich
Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes, dafür aus, auch die Bestimmungen des Paragraphen
305 a im Interesse einer weiter erhöhten Arzneimittelqualität zu
verbessern. Derzeit seien die Informationsmöglichkeiten der Kassen
gesetzlich eingeengt auf Hinweise zu Indikationen und Nutzen. Möglich
müsse es für die Kassen künftig auch sein, wettbewerblich relevante
Empfehlungen zu geben, etwa für Arzneimittel mit besonders günstiger
Preis-Leistungsrelation und geringen Nebenwirkungsrisiken.
Als erste Krankenkasse hat die AOK nach der Einführung des
Paragraphen 305 a am 1.1.2000 "Information der Vertragsärzte"
Arzneimittelbewertungen für den Vertragsarzt herausgegeben, in denen
der therapeutische Nutzen der Medikamente herausgearbeitet wird und,
wenn nötig, auch den Werbeaussagen der Hersteller gegenübergestellt
wird. Derzeit gibt es von der AOK in Zusammenarbeit mit dem Institut
für Klinische Pharmakologie in Bremen neben den Informationen über
Lipidsenker bereits Arzneimittelinformationen zu häufig verordneten
Arzneimitteln wie dem Calciumantagonisten Norvasc(r), der bei
Bluthochdruck und Angina pectoris eingesetzt wird, dem Neuroleptikum
Zyprexa(r), dem Antidiabetikum Glucobay(r) und zu verschiedenen
Protonenpumpenhemmern, die der Therapie von Magengeschwüren dienen.
Weitere Informationen werden zur Zeit erstellt.
Die Pressemitteilung und die Hinweise zu Indikation und
therapeutischem Nutzen von CSE-Hemmern finden Sie unter
www.aok-presse.de.
Herausgeber:               Telefon (02 28) 8 43 - 3 10
AOK-Bundesverband          Telefax (02 28) 8 43 - 5 07
(Pressestelle)             e-mail:  presse@bv.aok.de
Kortrijker Straße 1        Internet: www.aok.de
53177 Bonn
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