All Stories
Follow
Subscribe to AOK-Bundesverband

AOK-Bundesverband

AOK-Bundesverband: Bei den AOKs keine Zinsvorteile aus der Pflegeversicherung

Bonn (ots)

(pdo) Der AOK- Bundesverband begrüßt, dass sich das
Bundesversicherungsamt (BVA) engagiert für die termingerechte Zahlung
der Beiträge in den gemeinsamen Finanztopf der Pflegeversicherung
einsetzt. Die Kritik des BVA betreffe nicht die AOKs, bei der
insgesamt rund 60 % der Pflegebedürftigen versichert sind.
Da die Pflegeversicherung aus einem gemeinsamen Finanztopf aller
gesetzlichen Krankenkassen finanziert werde, der über das BVA
abgewickelt wird, erhalten die AOKs daraus Geld.
Zinsverluste wegen verzögerter Zahlungen in den Finanztopf können
daher nur bei anderen Kassen entstehen, die höhere Einnahmen aus den
Beiträgen für die Pflegeversicherung haben, als sie für die
Versorgung ihrer Pflegeleistungsempfänger benötigen. Ihre Überschüsse
müssen diese Kassen monatlich an den gemeinsamen Finanztopf beim BVA
überweisen. Hier habe das BVA offenbar Unregelmäßigkeiten
festgestellt.
Hintergrund:
Gesamtausgaben der Pflegeversicherung 2001 rund 33,0 Mrd. DM
   Anteil der Pflegeausgaben 
   für AOK-Versicherte:                       rund 19,0 Mrd. DM
   Einnahmen der AOK aus eigenen 
   Pflegeversicherungsbeiträgen                    7,6 Mrd. DM
   zusätzliche Zahlungen aus 
   dem Finanzausgleich:                       ca. 11,0 Mrd. DM
(rechnerische Differenz: Sonstige Einnahmen +Rundungen)
Rücklagen der Pflegeversicherung beim BVA: derzeitrund 9,0 Mrd. DM
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
(Pressestelle)
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon (02 28) 8 43 - 3 10
Telefax (02 28) 8 43 - 5 07
e-mail:  presse@bv.aok.de
Internet: www.aok.de

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

More stories: AOK-Bundesverband
More stories: AOK-Bundesverband
  • 30.11.2001 – 13:51

    AOK begrüßt RSA-Reform: Kassenwettbewerb künftig auch gut für Kranke

    Bonn (ots) - Der AOK-Bundesverband hat heute die Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) begrüßt. Damit kann das Reformgesetz am 01. Januar 2002 in Kraft treten. Dr. Hans Jürgen Ahrens würdigte die verabschiedete Reform als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Qualität der medizinischen Versorgung und zur Stabilisierung der ...

  • 07.11.2001 – 15:34

    AOK begrüßt Entscheidung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zur RSA-Reform

    Bonn (ots) - - Vorziehen des Risikopools entlastet Stadtstaaten - Bessere Versorgung chronisch Kranker bereits ab Mitte 2002 Der AOK-Bundesverband begrüßt die Entscheidungen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) unter den gesetzlichen Krankenkassen als wichtige Etappe auf dem Weg zu mehr ...