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DKG erklärt Scheitern der Fallpauschalen- Verhandlungen
AOK: Bundesgesundheitsministerium kann nun die Voraussetzung für den DRG-Start in 2003 schaffen

Bonn (ots)

Die AOK begrüßt, dass nun durch die gesetzlich
vorgesehene formale Erklärung des Scheiterns der Verhandlungen durch
die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) der Weg frei ist für die
Einführung des Optionsmodells auf der Basis der gesetzlich
vorgesehenen Ersatzvornahme durch das BMG. Das
Bundesgesundheitsministerium sei nun am Zug und könne durch eine
Ersatzvornahme den Start der Fallpauschalen im Jahre 2003 in den
Kliniken möglich machen, die sich dafür freiwillig entschieden haben.
"Die AOK setzt sich nachhaltig für einen DRG- Start zum 01.01.2003
ein und begrüßt die Klarheit, die nunmehr durch die DKG- Erklärung
geschaffen worden ist", erklärte Rolf Hoberg, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nun bleibe dem BMG
genug Zeit, eine Ersatzvornahme gründlich vorzubereiten. Nichts wäre
für Krankenhäuser und Kassen schädlicher gewesen, so Hoberg, als ein
anhaltender Verhandlungsprozess, an dessen Ende aufgrund von
Blockaden dann ein Start der DRGs im Jahr 2003 auf der Basis des
Optionsmodells nicht mehr möglich gewesen wäre.
Vorausgegangen war der Erklärung der DKG ein ergebnisloses
Spitzengespräch am 12.06.2002 und ein weiterer Einigungsversuch in
Gegenwart der Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch am letzten
Donnerstag (20.06.2002).
Innerhalb der DKG drängten vor allem die privaten
Krankenhausträger auf eine frühe Klärung der Verhandlungssituation,
während im Gegensatz zur AOK andere Kassen eine Verschiebung um ein
Jahr propagierten.
Nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bund und
Ländern hatte der Bundesrat am 1. März das Fallpauschalengesetz
verabschiedet. Das Gesetz ebnet den Weg zur Einführung eines
diagnose-orientierten Fallpauschalensystems (DRG-System) in den
deutschen Krankenhäusern. Zur Anpassung der in den Grundzügen aus
Australien importieren Fallpauschalen-Struktur an die deutsche
Versorgungslandschaft sieht das Gesetz Verhandlungen zwischen der
Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen vor. Das
Gesetz macht die Erklärung des Scheiterns dieser Verhandlung entweder
durch die DKG oder durch alle Krankenkassen zur Voraussetzung einer
Ersatzvornahme durch das BMG.
Wenn das BMG nun die entsprechende Verordnung erlässt, können
Kliniken das neue Vergütungssystem ab 2003 freiwillig einführen, ab
1. Januar 2004 ist es dann verbindlich. Der Umstieg für die Kliniken
erfolgt zunächst budgetneutral. Das heißt, in den Jahren 2003 und
2004 sind die einzelnen Fallpauschalen lediglich
Verrechnungseinheiten in den zwischen Kliniken und Kassen
vereinbarten Jahresbudgets. In dieser Phase erhalten Krankenhäuser
weiter unterschiedliche Vergütungen für vergleichbare Leistungen.
2005 beginnt die so genannte Konvergenzphase.
Bis Ende 2006 werden die Vergütungen für festgelegte
Behandlungsfälle schrittweise vereinheitlicht. Ab 2007 bezahlen die
Krankenkassen endgültig landesweit einheitliche Preise für
Leistungen. Dann erhalten zum Beispiel alle Krankenhäuser in Bayern
oder in Nordrhein-Westfalen die gleiche Vergütung für eine
Blinddarmoperation.
600 bis 800 Abrechnungspositionen
Das Fallpauschalensystem wurde von den Spitzenverbänden der
gesetzlichen Krankenkassen, dem Verband der privaten
Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
erarbeitet. Das Leistungsspektrum der Krankenhäuser wird in einem
Katalog von 600 bis 800 Abrechnungspositionen abgebildet, die dann
bundesweit gelten.
260 ausgewählte Krankenhäuser kalkulieren derzeit die
tatsächlichen Kosten für Behandlungen. Aus diesen Daten wird dann die
relative Höhe der einzelnen DRG-Pauschalen berechnet. Gesteuert wird
diese Kalkulation durch ein eigenes DRG-Institut mit Sitz in
Siegburg. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten kann das BMG nun eine
fundierte Ersatzvornahme vornehmen.
Herausgeber: AOK-Bundesverband 
(Pressestelle)
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