DKG erklärt Scheitern der Fallpauschalen- Verhandlungen
AOK:
Bundesgesundheitsministerium kann nun die Voraussetzung für den
DRG-Start in 2003 schaffen
Bonn (ots)
Die AOK begrüßt, dass nun durch die gesetzlich vorgesehene formale Erklärung des Scheiterns der Verhandlungen durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) der Weg frei ist für die Einführung des Optionsmodells auf der Basis der gesetzlich vorgesehenen Ersatzvornahme durch das BMG. Das Bundesgesundheitsministerium sei nun am Zug und könne durch eine Ersatzvornahme den Start der Fallpauschalen im Jahre 2003 in den Kliniken möglich machen, die sich dafür freiwillig entschieden haben.
"Die AOK setzt sich nachhaltig für einen DRG- Start zum 01.01.2003 ein und begrüßt die Klarheit, die nunmehr durch die DKG- Erklärung geschaffen worden ist", erklärte Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nun bleibe dem BMG genug Zeit, eine Ersatzvornahme gründlich vorzubereiten. Nichts wäre für Krankenhäuser und Kassen schädlicher gewesen, so Hoberg, als ein anhaltender Verhandlungsprozess, an dessen Ende aufgrund von Blockaden dann ein Start der DRGs im Jahr 2003 auf der Basis des Optionsmodells nicht mehr möglich gewesen wäre.
Vorausgegangen war der Erklärung der DKG ein ergebnisloses Spitzengespräch am 12.06.2002 und ein weiterer Einigungsversuch in Gegenwart der Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch am letzten Donnerstag (20.06.2002).
Innerhalb der DKG drängten vor allem die privaten Krankenhausträger auf eine frühe Klärung der Verhandlungssituation, während im Gegensatz zur AOK andere Kassen eine Verschiebung um ein Jahr propagierten.
Nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hatte der Bundesrat am 1. März das Fallpauschalengesetz verabschiedet. Das Gesetz ebnet den Weg zur Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems (DRG-System) in den deutschen Krankenhäusern. Zur Anpassung der in den Grundzügen aus Australien importieren Fallpauschalen-Struktur an die deutsche Versorgungslandschaft sieht das Gesetz Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen vor. Das Gesetz macht die Erklärung des Scheiterns dieser Verhandlung entweder durch die DKG oder durch alle Krankenkassen zur Voraussetzung einer Ersatzvornahme durch das BMG.
Wenn das BMG nun die entsprechende Verordnung erlässt, können Kliniken das neue Vergütungssystem ab 2003 freiwillig einführen, ab 1. Januar 2004 ist es dann verbindlich. Der Umstieg für die Kliniken erfolgt zunächst budgetneutral. Das heißt, in den Jahren 2003 und 2004 sind die einzelnen Fallpauschalen lediglich Verrechnungseinheiten in den zwischen Kliniken und Kassen vereinbarten Jahresbudgets. In dieser Phase erhalten Krankenhäuser weiter unterschiedliche Vergütungen für vergleichbare Leistungen. 2005 beginnt die so genannte Konvergenzphase.
Bis Ende 2006 werden die Vergütungen für festgelegte Behandlungsfälle schrittweise vereinheitlicht. Ab 2007 bezahlen die Krankenkassen endgültig landesweit einheitliche Preise für Leistungen. Dann erhalten zum Beispiel alle Krankenhäuser in Bayern oder in Nordrhein-Westfalen die gleiche Vergütung für eine Blinddarmoperation.
600 bis 800 Abrechnungspositionen
Das Fallpauschalensystem wurde von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erarbeitet. Das Leistungsspektrum der Krankenhäuser wird in einem Katalog von 600 bis 800 Abrechnungspositionen abgebildet, die dann bundesweit gelten.
260 ausgewählte Krankenhäuser kalkulieren derzeit die tatsächlichen Kosten für Behandlungen. Aus diesen Daten wird dann die relative Höhe der einzelnen DRG-Pauschalen berechnet. Gesteuert wird diese Kalkulation durch ein eigenes DRG-Institut mit Sitz in Siegburg. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten kann das BMG nun eine fundierte Ersatzvornahme vornehmen.
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