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Neuregelung der Vertragsärztlichen Gebührenordnung (EBM): Kassen stärken Position des Hausarztes
Kooperation statt Konkurrenz von Haus- und Fachärzten

Berlin (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben heute in
Berlin dem Reformvorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) einen eigenen Vorschlag zur Neuregelung der Gebührenordnung
entgegen gesetzt. Mit ihrem Reformvorschlag wollen die Kassen
erreichen, dass die Rolle des Hausarztes als Lotse durch das
Gesundheitssystem gestärkt wird, Hausärzte und Fachärzte besser
kooperieren und teuere Medizintechnik künftig vor allem durch
Praxisgemeinschaften effizient genutzt wird. Erreichen wollen die
Kassen insgesamt eine Verbesserung der Qualität der Versorgung und
mehr Leistungsgerechtigkeit. Die Kassen hoben hervor, dass nur ihr
Reformvorschlag finanzierbar sei, während aus dem Vorschlag der KBV
allein aus der Anwendung eines völlig unrealistischen Punktwertes
statt des derzeitigen Durchschnittspunktwertes ein
Finanzierungsmehrbedarf von rund 25 % resultiere.
Am 12. November 2002 werde nun der nach den gesetzlichen
Regelungen zuständige Bewertungsausschuss über die Vorschläge der
Kassen und der KBV abstimmen. Da die Kassen derzeit eine Einigung im
Bewertungsausschuss für wenig wahrscheinlich halten, rechnen sie mit
dem Verweis der Reformvorschläge in den erweiterten
Bewertungsausschuss.
Die Stärkung des Hausarztes  wollen die Kassen in ihrem
Reformvorschlag u.a. durch die Einführung einer Strukturpauschale
realisieren. Diese soll der Hausarzt künftig zusätzlich zur
hausärztlichen Grundvergütung für jeden Versicherten erhalten, der
ihn als Hausarzt gewählt hat. Weiter soll der besondere Beratungs-
und Betreuungsaufwand in der hausärztlichen Versorgung durch die
Einführung eines "hausärztlichen Gesundheitsgesprächs" in den EBM
berücksichtigt werden.
Abgelöst werden soll auch die für die Patienten unzuträgliche
Konkurrenz zwischen Hausärzten und Fachärzten um bestimmte
Behandlungen durch eine klare Strukturierung der Versorgungsaufträge.
Eine Reihe von Leistungen soll der Facharzt künftig nur noch dann
abrechnen können, wenn er dem Hausarzt darüber berichtet.
Durch Zusammenfassung von bisherigen Einzelleistungen zu
Leistungskomplexen wollen die Kassen den Verwaltungsaufwand für die
Arztpraxis verringern und eine bessere Mengensteuerung erreichen. In
den Komplexen wird unterschieden zwischen Leistungen, die immer
erbracht werden müssen und Leistungen, über deren Notwendigkeit im
einzelnen Behandlungsfall entschieden werden muss.
Außerdem sieht der Kassenentwurf eine Neubewertung der technischen
Leistungen vor. Solche Leistungen sollen künftig für Ärzte nur noch
bei Spezialisierung oder gemeinschaftlicher Leistungserbringung
wirtschaftlich interessant sein. Damit wollen die Kassen erreichen,
dass durch die Spezialisierung die Qualität der Leistung zunimmt und
gleichzeitig durch hohe Auslastung der Technik auch die
Wirtschaftlichkeit.
Erstmals enthält der Kassenentwurf Leistungskomplexe, die die
Behandlung und Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen
regeln und vergüten. Die Komplexe sollen zunächst nur für die
Versorgung von Patienten mit Diabetes gelten, weil bisher nur für
diese Erkrankung allgemein anerkannte medizinische
Behandlungsleitlinien vorliegen.
Die Kassen appellierten an die KBV, zu einer Linie der
wirtschaftlichen Vernunft zurückzufinden und gemeinsam mit den Kassen
die Gebührenordnung im Interesse einer besseren Versorgung weiter zu
entwickeln. In diesem Zusammenhang verwiesen die Kassen darauf, dass
die beiden Vorschläge von KBV und Kassen hinsichtlich der Struktur
der Gebührenziffern auf Verhandlungsergebnissen beruhen, die bis Ende
2001 gemeinsam erzielt worden seien. Dieser erreichte Konsens sei
dann durch die KBV einseitig aufgekündigt worden, weshalb weitere
Verhandlungen nicht mehr hätten stattfinden können.
Beide Vorschläge beruhen nach wie vor auch auf einheitlichen
Kalkulationsregeln, die ursprünglich die KBV unter Bezugnahme auf das
System "Tarmed" aus der Schweiz übernommen hatte. Die Spitzenverbände
der Krankenkassen haben die Berechnungsregeln im Zuge der gemeinsamen
Verhandlungen analysiert und sie anschließend hinsichtlich der
normativen Grundannahmen überprüft und zum Teil korrigiert. Die
Korrekturen betrafen vorrangig die Annahmen über die bei den
einzelnen Leistungen benötigte Zeit des Arztes und der Praxis sowie
einige betriebswirtschaftlich nicht vertretbare Ansätze seitens der
KBV.
Die Kalkulationsregeln, die KBV und die Spitzenverbände benutzt
haben, arbeiten mit normativen Vorgaben, denn Ziel des EBM sei nicht
die Findung von Preisen, sondern die Ermittlung eines
Wertverhältnisses der Leistungen zueinander. Das sei mit
einheitlichen Kalkulationsregeln zu erreichen.
Mit ihrem Bewertungsvorschlag, das betonten die Kassen, werde eine
EBM-Reform vorgeschlagen, die auch finanzierbar ist. Die
Bewertungsvorschläge der KBV würden zu Ausweitungen des
Abrechnungsvolumens um zusätzlich mindestens 20 % führen. Dieser
Anstieg sei auf den überhöhten Ansatz des Arzteinkommens und zu hohe
Zeitvorgaben für die einzelnen Leistungen zurückzuführen
Im Interesse der Ärzte und der Patienten werden die Kassen auch
weiter darauf bestehen, wie bisher vereinbart neue EBM-Regelungen vor
einer bundesweiten Einführung regional zu testen. Eine völlig neue
Gebührenordnung sei in ihren Auswirkungen nicht im vorhinein perfekt
zu kalkulieren. Da das Leistungsverhalten unter dem neuen EBM der
Ärzte nicht präzise prognostizierbar sei und ein neuer EBM auch noch
auf 23 unterschiedliche Honorarverträge und
Honorarverteilungsmaßstäbe treffe, sei eine Testphase unverzichtbar.
Diese Pressemitteilung und den EBM-Entwurf finden Sie auch im
Internet unter www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 06.11.2002
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22, e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

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