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Gemeinsame Presseerklärung zur Beschlussfassung im Erweiterten Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen am 19.12.2002 / Erweiterter Bewertungsausschuß: Ab Juli 2003 keine Praxisbudgets

Bonn (ots)

Kassen bedauern Ende einer abgestimmten Mengensteuerung
   in der ambulanten Behandlung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen konnten nicht
verhindern, dass es ab 1. Juli 2003 keine Mengensteuerung durch
Praxisbudgets mehr geben wird. Gegen die Stimmen der Kassenseite hat
der erweiterte Bewertungsausschuß die Abschaffung der Praxisbudgets
beschlossen. Die Mehrheit im Ausschuss ergab sich gegen die Stimmen
der Spitzenverbände der Krankenkassen, weil der neutrale
Sachverständige für die Position der KBV votierte.
Die Kassen kritisierten, dass nunmehr keine bundesweiten Vorgaben
mehr im EBM für die Mengensteuerung der abgerechneten ärztlichen
Leistungen existieren. Die 1997 auf Drängen der Kassenärztlichen
Vereinigungen eingeführten Praxisbudgets begrenzen die je Arztpraxis
abrechnungsfähigen Leistungen. Sie verhindern damit eine medizinisch
nicht begründete Mengenausweitung. Die Verpflichtung des Arztes zur
Erbringung der medizinisch notwendigen Leistungen wird dadurch
allerdings nicht beschränkt. Das Bundessozialgericht hatte eine
Überprüfung und Anpassung der Praxisbudgets gefordert. Hierzu waren
die Kassen bereit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte diese
Umsetzung des BSG-Urteils durch Anpassung der Praxisbudgets abgelehnt
und statt dessen die Abschaffung der Praxisbudgets betrieben.
Die Kassen kritisierten Darstellungen des KBV-Vorsitzenden
Richter-Reichhelm, der zum Beschluß des erweiterten
Bewertungsausschusses erklärt hatte, die niedergelassenen Ärzte in
Deutschland hätten wieder eine Chance, ihre Leistungsfähigkeit durch
Dokumentation aller von ihnen erbrachten Leistungen unter Beweis zu
stellen. Die Kassen erklärten dazu, dass dieser Aufruf zur
Leistungsausweitung angesichts begrenzter Mittel zu einem fallenden
Preis jeder einzelnen Leistung führen werde. Genau diese Entwicklung
hatte nämlich 1997 zur Einführung der Praxisbudgets geführt.
Die jüngsten Einlassungen der verfassten Ärzteschaft und ihr
einseitig interessengesteuertes Verhalten machen deutlich, dass der
Gesetzgeber durch mehr Vertragsfreiheit für die gesetzlichen
Krankenkassen steuernd eingreifen muss.
Der erweiterte Bewertungsausschuss verpflichtete außerdem die KBV,
mit den Krankenkassen wieder Beratungen über einen neuen EBM
aufzunehmen. Verhandelt werden muss nun auch über notwendige
Maßnahmen zur Steuerung der Mengenentwicklung nach Inkrafttreten
eines neuen EBM.
Die Vertragspartner verständigten sich ferner darauf, die
praktischen Auswirkungen eines neuen EBM zu prüfen.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original content of: AOK-Bundesverband, transmitted by news aktuell

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