Gemeinsame Presseerklärung zur Beschlussfassung im Erweiterten Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen am 19.12.2002 / Erweiterter Bewertungsausschuß: Ab Juli 2003 keine Praxisbudgets
Bonn (ots)
Kassen bedauern Ende einer abgestimmten Mengensteuerung in der ambulanten Behandlung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen konnten nicht verhindern, dass es ab 1. Juli 2003 keine Mengensteuerung durch Praxisbudgets mehr geben wird. Gegen die Stimmen der Kassenseite hat der erweiterte Bewertungsausschuß die Abschaffung der Praxisbudgets beschlossen. Die Mehrheit im Ausschuss ergab sich gegen die Stimmen der Spitzenverbände der Krankenkassen, weil der neutrale Sachverständige für die Position der KBV votierte.
Die Kassen kritisierten, dass nunmehr keine bundesweiten Vorgaben mehr im EBM für die Mengensteuerung der abgerechneten ärztlichen Leistungen existieren. Die 1997 auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführten Praxisbudgets begrenzen die je Arztpraxis abrechnungsfähigen Leistungen. Sie verhindern damit eine medizinisch nicht begründete Mengenausweitung. Die Verpflichtung des Arztes zur Erbringung der medizinisch notwendigen Leistungen wird dadurch allerdings nicht beschränkt. Das Bundessozialgericht hatte eine Überprüfung und Anpassung der Praxisbudgets gefordert. Hierzu waren die Kassen bereit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte diese Umsetzung des BSG-Urteils durch Anpassung der Praxisbudgets abgelehnt und statt dessen die Abschaffung der Praxisbudgets betrieben.
Die Kassen kritisierten Darstellungen des KBV-Vorsitzenden Richter-Reichhelm, der zum Beschluß des erweiterten Bewertungsausschusses erklärt hatte, die niedergelassenen Ärzte in Deutschland hätten wieder eine Chance, ihre Leistungsfähigkeit durch Dokumentation aller von ihnen erbrachten Leistungen unter Beweis zu stellen. Die Kassen erklärten dazu, dass dieser Aufruf zur Leistungsausweitung angesichts begrenzter Mittel zu einem fallenden Preis jeder einzelnen Leistung führen werde. Genau diese Entwicklung hatte nämlich 1997 zur Einführung der Praxisbudgets geführt.
Die jüngsten Einlassungen der verfassten Ärzteschaft und ihr einseitig interessengesteuertes Verhalten machen deutlich, dass der Gesetzgeber durch mehr Vertragsfreiheit für die gesetzlichen Krankenkassen steuernd eingreifen muss.
Der erweiterte Bewertungsausschuss verpflichtete außerdem die KBV, mit den Krankenkassen wieder Beratungen über einen neuen EBM aufzunehmen. Verhandelt werden muss nun auch über notwendige Maßnahmen zur Steuerung der Mengenentwicklung nach Inkrafttreten eines neuen EBM.
Die Vertragspartner verständigten sich ferner darauf, die praktischen Auswirkungen eines neuen EBM zu prüfen.
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