BSG stärkt Solidarprinzip
Bonn (ots)
"Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) über Klagen gegen die Ausgleichsverfahren des Risikostrukturausgleichs (RSA) stärkt das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung." Dies erklärte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands zu einem heute vom BSG verkündeten Urteil.
Das BSG weist in dem Urteil mehrerer Klagen ab gegen die vom Bundesversicherungsamt (BVA) für die Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Ausgleichsverfahren und Berechnungen.
Danach sieht die AOK jetzt alle Versuche gescheitert, den RSA über juristische Angriffe gegen die praktische Durchführung durch das BVA zu schwächen.
Ahrens sagte weiter: "Die Wirtschaftsweisen haben in ihrem letzten Jahresgutachten die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des RSA bestätigt. Das Urteil des BSG stärkt dafür die rechtliche Basis".
Bis 2007 solle der RSA so verbessert werden, dass sich der Wettbewerb unter den Kassen auf die Bereiche Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Kundenservice konzentriert. Nicht mehr lohnen wird sich dann der Kampf um die Anwerbung von gesunden Versicherten und die Benachteiligung von Kranken.
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