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Reimann: Veröffentlichung von Tariflöhnen ist wichtiger Schritt auf dem Weg zu angemessener Bezahlung in der Pflege

Berlin (ots)

Mit der bundesweiten Veröffentlichung von Daten zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege liefern die Landesverbände der Pflegekassen erstmals einen detaillierten Überblick über das Ausmaß der Tarifbindung von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Darauf weist der AOK-Bundesverband aus Anlass der Publikation der Daten im Gesundheitspartner-Portal der AOK hin. Sie waren zuvor von den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gemeldet worden.

"Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland der Tarifbindung unterliegen. Hier gibt es also noch viel Luft nach oben", so Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. "Es ist gut, dass mit der Erhebung der Pflegekassen erstmals bundesweite Transparenz über den Anteil der bereits nach Tarif oder nach einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlenden Einrichtungen und über die Höhe der dort gezahlten Löhne geschaffen wird. Das ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Bezahlung des Pflegepersonals in allen Regionen Deutschlands."

Laut der Erhebung liegt der durchschnittliche Stundenlohn über alle Beschäftigtengruppen bundesweit bei 18,95 Euro. Es zeigen sich jedoch deutliche Lohnunterschiede zwischen Ost und West: Während die durchschnittliche Entlohnung im Osten bei 17,98 Euro pro Stunde liegt, sind es im Westen 20,19 Euro. 70 Prozent der Einrichtungen, die aktuell bereits tariflich zahlen, unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die restlichen 30 Prozent sind an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden.

Bessere Bezahlung soll Pflegeberufe attraktiver machen

Alle Pflegeeinrichtungen, die noch nicht nach Tarif bezahlen, sind verpflichtet, ihren Beschäftigen ab 1. September 2022 ebenfalls Löhne auf Basis mindestens eines im jeweiligen Bundesland angewandten Tarifvertrages zu zahlen. Alternativ können sie sich bei der Bezahlung ihrer Beschäftigten an der in der Erhebung ermittelten durchschnittlichen Entlohnung für die jeweiligen Beschäftigtengruppen in ihrem Bundesland ("regional übliches Entgeltniveau") orientieren. Alle Pflegeeinrichtungen sind nun gesetzlich verpflichtet, bis zum 28. Februar 2022 Meldungen zu ihrem Vorgehen bei der tariflichen Bezahlung an die Pflegekassen zu schicken. Auch Meldungen, die bis zum 31. März eingehen, werden noch berücksichtigt. "Erklärtes Ziel dieser Vorgaben ist eine bessere Bezahlung der Beschäftigten in der Langzeitpflege, die den Beruf attraktiver machen und dadurch mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Pflege sichern soll", so Reimann. "Allerdings werden wir erst ab September einen Überblick zu den finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen bekommen. Interessant ist ja vor allem die Frage, wie hoch heute die durchschnittliche Entlohnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den nicht-tarifgebundenen Einrichtungen ist. Dazu liefert die aktuelle Erhebung noch keine Informationen." Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen dürfen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen.

AOK fordert breitere Finanzierungsbasis für die Pflegeversicherung

Mit Blick auf die zu erwartenden steigenden Kosten durch die bessere Bezahlung der Beschäftigten bekräftigt Carola Reimann die Forderung der AOK nach einer breiteren Finanzierungsbasis für die soziale Pflegeversicherung. "Bessere Löhne für die Beschäftigten der Langzeitpflege dürfen nicht dazu führen, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen weiter steigen", mahnt Reimann. "Allerdings muss die Politik auch die Höhe der Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung im Auge behalten." Der von der AOK geforderte und von der Ampel-Koalition angekündigte Bundesbeitrag zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung müsse nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Er könne einen wichtigen Beitrag zu mehr Finanzstabilität leisten. "Dazu muss dieser Bundesbeitrag verlässlich finanziert und regelmäßig dynamisiert werden", so Reimann.

Die Ergebnisse der Erhebung der Pflegekassen sind für sämtliche Bundesländer im Gesundheitspartner-Portal der AOK abrufbar. Hier sind neben Informationen zu den angewendeten Tarifverträgen unter anderem die durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne der Beschäftigten sowie die prozentuale Höhe der Zuschläge im jeweiligen Bundesland abrufbar.

Die Übersicht zu den Ergebnissen steht unter

www.aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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