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BMG genehmigt Umzug des AOK-BV nach Berlin

Bonn (ots)

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 10.
Januar 2006 der Satzungsänderung des AOK-Bundesverbandes zur
Dienstsitzverlegung von Bonn nach Berlin zugestimmt. Die Genehmigung
erfolgte nach gründlicher Prüfung und Feststellung der
Wirtschaftlichkeit der Sitzverlegung durch das Ministerium. Damit
kann jetzt der Mietvertrag für den Sitz des AOK-Bundesverbandes in
Berlin in Kraft gesetzt werden und der Vermieter kann mit den
notwendigen Arbeiten am Gebäude in der Rosenthaler
Straße/Sophienstraße in der Nähe der S-Bahnhaltestelle Hackescher
Markt in Berlin-Mitte beginnen. Hier mietet der AOK-Bundesverband
rund 15.000 Quadratmeter Bürofläche zum Preis von 14,22 Euro/m2 zzgl.
MwSt. Das Gebäude wird bis Frühjahr 2008 bezugsfertig sein, so dass
der AOK-BV ab dem 2. Halbjahr 2008 in Berlin arbeiten wird. Nach
Durchführung eines EU-weiten Wettbewerbs hatte der Anbieter ArcOp für
die Mietimmobilie Rosenthaler Straße/Sophienstraße das beste
Preis-Leistungsverhältnis geboten.
Derzeit arbeiten beim AOK-Bundesverband in Bonn 390
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 60 Beschäftigte von
Tochterfirmen. Alle Arbeitsplätze werden nach Berlin verlegt, es wird
keine umzugsbedingten Kündigungen geben. Allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bietet der AOK-Bundesverband die Weiterbeschäftigung in
Berlin an.
Mit dem Personalrat hat der AOK-Bundesverband bereits 2004 eine
Umzugsvereinbarung getroffen, die sich an den Regelungen des
Umzugstarifvertrages des Bundes orientiert. Die entsprechenden
Regelungen werden den Mitarbeitern jetzt nach Genehmigung der
Satzungsänderung vom Arbeitgeber in der Form einer persönlichen
Zusage rechtsverbindlich zugesichert.
Wichtige Punkte sind hier ein Vermittlungsservice in Arbeitsplätze
im Bonner Raum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die nach
verbindlich vereinbarten Kriterien mit dem Umzug eine soziale Härte
verbunden wäre, sowie ein Umzugsservice für die Beschäftigten mit
Hilfen bei der Wohnungs- und Haussuche sowie in familiären
Angelegenheiten.
Auch diese Punkte entsprechen den Regelungen des
Umzugstarifvertrages des Bundes und damit auch im Bereich der
Sozialleistungen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Die
Wirtschaftlichkeit des Umzuges wird insbesondere bestimmt von künftig
wegfallenden erheblichen Reisekosten und dem Verkauf der Gebäude des
AOK-Bundesverbandes in der Kortrijker Straße 1 in Bonn.

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Pressestelle
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
E-Mail: presse@bv.aok.de
Internet: www.aok-bv.de

Telefon 0228 843-310
Telefax 0228 843-507

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