VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Der "Public Value Test" ist kein Instrument der Selbstbedienung
Berlin (ots)
Staatlich angeordnete Zwangszahlungen gefährden Wettbewerb
Der Verband Deutscher Zeitschriften Verleger (VDZ) warnt erneut vor einer Verstopfung journalistischer Angebote durch ARD und ZDF. Anlass sind die Vorstellungen der ARD zur Ausgestaltung des Drei-Stufen-Tests zur Wettbewerbsprüfung digitaler Angebote der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Durch die Kontrollfunktion sollen die wirtschaftlichen Chancen privater Medienunternehmen im Zeitalter der Digitalisierung gewahrt werden.
Einem Bericht von Spiegel Online zufolge legt die ARD die Auflagen der Europäischen Wettbewerbskommission legen viel zu großzügig aus. Demnach lehnt man eine externe Beurteilung strikt ab. Ein Anhörungsrecht soll der Privatwirtschaft ebenso verwehrt bleiben, wie eine Rechtsposition. Für den VDZ steht fest, dass der so genannten "Public Value Test" nicht als Instrument von ARD und ZDF zur Selbstbedienung gedacht sind. Vielmehr muss es sich um eine neutrale wirtschaftliche Kontrollfunktion handeln.
VDZ Präsident Dr. Hubert Burda konstatiert, dass die Auseinandersetzung der deutschen Zeitschriftenverleger mit den Öffentlich Rechtlichen Fernsehanstalten um deren digitale Expansionspläne alles andere als zu Ende ist. "Wir dürfen uns keiner Täuschung hingeben, ARD und ZDF werden alles daran setzten sinkende Reichweiten im TV durch digitale Angebote auszugleichen, dies darf nicht zu Lasten der privaten Medien gehen", so der Verleger Präsident in einem Videostatement des VDZ. Der VDZ fordert daher die Kontrolle durch externe und unabhängige Instanzen
Die Dualität öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und privatwirtschaftlicher Medienunternehmen sei ernsthaft in Gefahr, wenn privaten Unternehmen die wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung durch Marktverstopfung durch ARD und ZDF verbaut werden, so Dr. Hubert Burda.
Wettbewerb sei wichtig allerdings dürfe er nicht einseitig durch staatlich angeordnete Zwangszahlungen, die eine faire Konkurrenz ausschließen, finanziert werden. Als solche hat der Europäische Gerichtshof die Rundfunkgebühren in einer Entscheidung vom 13. Dezember bezeichnet.
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