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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Tabakwerbeverbot aufgehoben
Zeitschriftenverleger begrüßen die Aufhebung der Tabakwerberichtlinie

Berlin (ots)

Als eine Bestätigung der Rechtsauffassung der
deutschen Zeitschriftenverleger und der Bundesregierung bezeichnet
der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Entscheidung
des Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Tabakwerbeverbot aufzuheben.
"Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof eine klare und
eindeutige Entscheidung getroffen hat", erklärte VDZ-Präsident
Professor Dr. Hubert Burda. "Werbung ist ein unverzichtbarer
Bestandteil von Pressefreiheit und Marktwirtschaft. Beide sind ohne
Werbung nicht lebensfähig. Wenn wir erst einmal bei einem Produkt
Werbeverbote hinnehmen, wird ein Dominoeffekt eintreten und
Werbeverbote für weitere Produkte wären die Folge."
Nach Auffassung von Professor Dr. Burda sollten jetzt die Medien,
die betroffenen Wirtschaftsverbände und die Politik sich darüber
verständigen, wie im Wege der Selbstkontrolle dem Schutz der
Gesellschaft vor Produkt- und Genussmittelmissbrauch sowie der
Freiheit der Medien und der Marktwirtschaft Rechnung getragen werden
kann.
"Werbung ist für Zeitschriften unverzichtbar, weil sie ihre
wirtschaftliche Unabhängigkeit und zugleich die Vielfalt des
Presseangebots sichert. Werbung ist auch für die Marktwirtschaft
unverzichtbar, denn ohne Werbung kann es keinen offenen Wettbewerb,
ohne offenen Wettbewerb keine Marktwirtschaft geben," erklärte
VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.

Pressekontakt:

Veronika Nickel,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.,
Haus der Presse,
Markgrafenstr. 15,
10969 Berlin, Tel/ Fax: (030) 72 62 98-160/ -112,
e-Mail: v.nickel@vdz.de

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