VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Bundesrat bestätigt Kritik der Zeitschriftenverleger gegen Urhebervertragsgesetz
Berlin (ots)
Mit großer Genugtuung begrüßt der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) die Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten Neuregelung des Urhebervertragsrechts. "Wir fühlen uns in unserem Kampf gegen das seltsame neue Gesetz bestärkt", kommentierte Prof. Dr. Hubert Burda, Präsident des Verbandes, die Ergebnisse des Bundesrates. "Es kann nicht sein, dass anstelle der Vertragsfreiheit ein staatliches Preissystem eingeführt wird und wir im Verlagswesen einen staatlichen Interventionismus installieren. Das ist ein Rückfall in die dirigistische Steinzeit. Dagegen müssen alle Befürworter der Marktwirtschaft vorgehen."
Am vergangenen Freitag hatte sich der Bundesrat ausführlich mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin beschäftigt. Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme starke Zweifel an den Plänen Däubler-Gmelins und empfiehlt, zahlreiche den Verlegern wichtige Regelungen im vorgelegten Gesetzentwurf zu überprüfen. Vor allem sei zu prüfen, ob der im Entwurf enthaltene gesetzliche Anspruch auf eine sogenannte "angemessene Vergütung" tatsächlich zu einer rechtlichen Besserstellung des Urhebers führe. Hierbei erkennt der Bundesrat die große Gefahr, dass im Streitfall die Gerichte bei der Bestimmung der "Angemessenheit" vor nahezu unlösbare Probleme gestellt würden. Der Bundesrat hat zudem grundsätzliche Bedenken gegen die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene "Zwangsschlichtung" beim Abschluss von kollektiven Vergütungsregeln.
Die Zeitschriftenverleger hatten zuvor gemeinsam mit den Zeitungsverlegern, den Buchverlagen, dem privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen konkreten Vorschlag für eine Neuregelung des Urhebervertragsrechtes erarbeitet. Noch im April 2001 war dieser ausführlich begründete Vorschlag von der Medienwirtschaft dem Bundesjustizministerium unterbreitet worden. Im Gegensatz zu dem Entwurf Däubler-Gmelins berücksichtigt er zwar die Autoreninteressen hinsichtlich einer angemessenen Vergütung, vermeidet jedoch, in die grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit unangemessen einzugreifen. Von den Vorschlägen aus der Medienwirtschaft war kein einziger im Gesetzesentwurf des Bundesjustiz-ministeriums berücksichtigt worden.
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