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Bundesrat bestätigt Kritik der Zeitschriftenverleger gegen Urhebervertragsgesetz

Berlin (ots)

Mit großer Genugtuung begrüßt der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) die Stellungnahme des Bundesrats zur
geplanten Neuregelung des Urhebervertragsrechts. "Wir fühlen uns in
unserem Kampf gegen das seltsame neue Gesetz bestärkt", kommentierte
Prof. Dr. Hubert Burda, Präsident des Verbandes, die Ergebnisse des
Bundesrates. "Es kann nicht sein, dass anstelle der Vertragsfreiheit
ein staatliches Preissystem eingeführt wird und wir im Verlagswesen
einen staatlichen Interventionismus installieren. Das ist ein
Rückfall in die dirigistische Steinzeit. Dagegen müssen alle
Befürworter der Marktwirtschaft vorgehen."
Am vergangenen Freitag hatte sich der Bundesrat ausführlich mit
dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Herta Däubler-Gmelin
beschäftigt. Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme starke
Zweifel an den Plänen Däubler-Gmelins und empfiehlt, zahlreiche den
Verlegern wichtige Regelungen im vorgelegten Gesetzentwurf zu
überprüfen. Vor allem sei zu prüfen, ob der im Entwurf enthaltene
gesetzliche Anspruch auf eine sogenannte "angemessene Vergütung"
tatsächlich zu einer rechtlichen Besserstellung des Urhebers führe.
Hierbei erkennt der Bundesrat die große Gefahr, dass im Streitfall
die Gerichte bei der Bestimmung der "Angemessenheit" vor nahezu
unlösbare Probleme gestellt würden. Der Bundesrat hat zudem
grundsätzliche Bedenken gegen die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene
"Zwangsschlichtung" beim Abschluss von kollektiven Vergütungsregeln.
Die Zeitschriftenverleger hatten zuvor gemeinsam mit den
Zeitungsverlegern, den Buchverlagen, dem privaten und
öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen konkreten Vorschlag für eine
Neuregelung des Urhebervertragsrechtes erarbeitet. Noch im April 2001
war dieser ausführlich begründete Vorschlag von der Medienwirtschaft
dem Bundesjustizministerium unterbreitet worden. Im Gegensatz zu dem
Entwurf Däubler-Gmelins berücksichtigt er zwar die Autoreninteressen
hinsichtlich einer angemessenen Vergütung, vermeidet jedoch, in die
grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit unangemessen
einzugreifen. Von den Vorschlägen aus der Medienwirtschaft war kein
einziger im Gesetzesentwurf des Bundesjustiz-ministeriums
berücksichtigt worden.

Pressekontakt:

Veronika Nickel
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Tel./Fax: 030/726298-160/-161, e-mail: v.nickel@vdz.de

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