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Phoenix auf dem Prüfstand
Bundeskartellamt prüft die geplante VDZ-Empfehlung für Online-Bezahlverfahren im Micropayment Bereich

Berlin (ots)

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
hat im Rahmen des Projektes Phoenix eine Vielzahl verschiedenster
Verfahren zur Abrechnung von kostenpflichtigen Online Inhalten
geprüft und beabsichtigt nun, seinen Mitgliedern insgesamt vier
Anbieter zu empfehlen. Die Abgabe der Empfehlung bedarf jedoch noch
der endgültigen Abstimmung mit dem Bundeskartellamt. Hierzu werden
seit Anfang Februar Gespräche mit dem Kartellamt geführt.
Nach den Plänen vieler Verlage sollen Internet-Inhalte wie im
Print-Geschäft in Zukunft neben der Finanzierung über Werbung als
weitere Erlösquelle die Finanzierung über kostenpflichtige Inhalte
ermöglichen. Ansonsten bleibt vielen Verlagen mangels ausreichender
Einnahmequellen nur die Reduzierung oder Einstellung ihrer
Internetangebote. Folge wäre eine drastische Einschränkung des jetzt
umfangreichen Informationsangebotes im Netz. Tatsächlich mussten
bereits einzelne Verlage ihr Angebot einstellen oder erheblich
reduzieren. Das Nachsehen haben User und Verlage gleichermaßen.
Die hohe Intransparenz bei den Bezahlverfahren und die vielen
unterschiedlichen Anbieter auf dem Markt haben bisher die
Durchsetzung eines oder mehrerer Bezahlverfahren als Standard
verhindert. Ohne eine Empfehlung für einzelne Anbieter ist es künftig
nicht zu erwarten, dass sich ein oder mehrere Verfahren als Standard
etablieren werden, denn selbst in den im Online Geschäft
weiterentwickelten USA gibt es keine einheitliche Lösung. Solange
entsprechende Standards fehlen, wird sich das Geschäft mit
kostenpflichtigen Inhalten nicht entwickeln. Gerade im Bereich der
Micropayments gilt, dass eine Branche einheitliche Bezahlverfahren
benötigt, um einen sinnvollen Geschäftsverkehr mit den Kunden
überhaupt aufbauen zu können.
Mit der Etablierung von Standards würde den Online Usern ein
einfacher und sicherer Weg für die Bezahlung von Kleinstbeträgen für
Inhalte auf den Websites der VDZ-Mitglieder geboten. Sie müssten sich
nur einmal bei den empfohlenen Anbietern registrieren und könnten
dann bei allen Verlagen, die sich der Empfehlung anschließen,
bezahlpflichtige Inhalte beziehen. Dies erleichtert den Usern den
Wechsel zwischen den einzelnen Anbietern, da sie nicht durch
verschiedene Bezahlverfahren und mehrfache Registrierung abgeschreckt
werden. Den Verlagen ermöglicht er einen Wettbewerb um die User,
höhere Transparenz und Investitionssicherheit. Dies kommt besonders
kleineren Verlagen zugute.

Pressekontakt:

Veronika Nickel
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
T/F: (030) 72 62 98-160/-161
e-Mail: v.nickel@vdz.de
www.vdz.de

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