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VDZ - Wettbewerbsregeln für den Vertrieb abonnierbarer Publikumszeitschriften anerkannt
Beschluss des Bundeskartellamt vom 30. März 2004

Berlin (ots)

Der VDZ hatte am 31. Juli 2003 den Antrag auf
Anerkennung der Wettbewerbsregeln beim Bundeskartellamt eingereicht.
In seinem Begründungsschreiben führte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang
Fürstner hierzu aus: "Insbesondere nach Wegfall von Rabattgesetz und
Zugabeverordnung ist bei den Zeitschriftenverlagen, vornehmlich den
Publikumszeitschriften, das Bedürfnis selbstverpflichtender
Branchenregelungen bezüglich der Werbemaßnahmen im Abonnementgeschäft
gewachsen. Die wettbewerbsrechtliche Spruchpraxis gibt kein
einheitliches Bild hinsichtlich allgemein gängiger Grenzen des
wettbewerbsrechtlich Zulässigen wieder. Daher ist das Leitmotiv der
vorgelegten Wettbewerbsregeln, bei den gängigen Werbemaßnahmen
Grenzen zu definieren, die Branchenkonsens herstellen und somit nach
unserer Auffassung der Zustimmung des Bundeskartellamtes bedürfen."
In seiner Begründung führt das Bundeskartellamt aus, dass der
Antrag des VDZ entscheidungsreif gewesen sei, nachdem betroffenen
Unternehmen und deren Wirtschafts - und Berufsvereinigungen
ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei. Somit
sei dem Bundeskartellamt die Grundlage für die Entscheidung gegeben,
ob der erforderliche Interessenausgleich zwischen dem VDZ und den
betroffenen Dritten vorgenommen worden sei. Eine weitere Verzögerung
des Verfahrens sei im Interesse der Verfahrensökonomie nicht
hinzunehmen gewesen.
Die somit anerkannten VDZ-Wettbewerbsregeln beinhalten im
wesentlichen zeitliche und wertmäßige Grenzen bei Probeabonnements,
Werbegeschenken, Studentenabonnements, Mitarbeiterexemplaren und
Mengennachlässen sowie Vermittlungs - und Abschlussprämien.
VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner begrüßte den Beschluss des
Bundeskartellamtes als wichtiges Signal: " Diese Entscheidung war
jetzt dringend erforderlich, um bei den Zeitschriftenverlagen und
ihren Marktpartnern Sicherheit in der wettbewerbsrechtlichen
Beurteilung des Abo-Marketings zu schaffen." Fürstner erwartet von
den VDZ-Wettbewerbsregeln in erster Linie Rechtssicherheit und
Orientierung, die für alle an der Wertschöpfungskette des
Pressevertriebs beteiligten Wirtschaftskreise wichtig sind: " Der in
den vergangenen Monaten zu beobachtende Wettlauf der Prämien - und
Rabattangebote ist nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich, sondern
schadet letztlich auch langfristig dem Ansehen des hochwertigen und
immer einmaligen Produktes "Zeitschrift".
Der VDZ wird in Folge der Entscheidung des Bundeskartellamtes
Informationsveranstaltungen für die gesamte Branche durchführen, um
allen betroffenen und interessierten Kreisen größtmögliche Klarheit
über Zweck, Inhalt und Anwendung der Wettbewerbsregeln zu
verschaffen.

Pressekontakt:

Veronika Nickel, VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Haus
Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin, T/F (030)726298-160/-161,
e-Mail: v.nickel@vdz.de, www.vdz.de, www.pz-online.de

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