VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Zeitschriften- und Zeitungsverleger bitten Abgeordnete um Entscheidung zu Caroline-Urteil
Grundrecht auf Pressefreiheit unteilbar - Schere im Kopf immer schärfer - Verschwendung von Zeit und Steuergeldern
Berlin (ots)
Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverleger haben in einem Brief alle Bundestagsabgeordneten um Unterstützung für eine Überprüfung des umstrittenen Caroline-Urteils gebeten. "Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist unteilbar und gilt gleichermaßen für den Qualitäts- wie den Boulevardjournalismus. Es ist völlig unverständlich und nicht hinnehmbar, dass es die Bundesregierung durch ihre Entscheidung zu dem sehr umstrittenen Caroline-Urteil zulässt, dass dieses Grundrecht weiter beschnitten wird", erklärten dazu Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, und Dr. Volker Schulze, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), am Montag in Berlin. "Wir bitten deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung aufzufordern, ihre Entscheidung zu korrigieren und die Große Kammer des EGMR (Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) anzurufen", heißt es in dem Schreiben, das am Montag an alle Abgeordneten verteilt wurde.
"Durch Gesetze und Urteile wie den sogenannten Spanner-Paragraph 201a, den Zugang zu Stasi-Unterlagen, den Regelungen zum Lauschangriff oder das Caroline-Urteil wird die Schere im Kopf von Journalisten, Fotografen und Verlegern immer schärfer. Wir werden deshalb bis zum Ende der Einspruchsfrist am 24. September nichts unversucht lassen, die Bundesregierung doch zu veranlassen, ihre Haltung zu überdenken", so die beiden Verbandschefs weiter. Am vergangenen Mittwoch hatte das Bundeskabinett entschieden, die Überprüfung des Caroline-Urteils vor der großen Kammer des EGMR nicht zu beantragen. Zur Begründung hatte die Bundesjustizministerin unter anderem widersprüchlich angeführt, die Entscheidung binde deutsche Gerichte nicht, gleichzeitig sei aber an eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung zu denken. "Wir erwarten eine Fülle von neuen Prozessen, bis wieder ein ähnlicher Fall vor dem EGMR landet. Diese unnötige Verschwendung von Zeit, Steuergeldern, Wirtschaftsvermögen und redaktionellen Ressourcen könnte durch eine erneute Verhandlung und Klärung des Caroline-Urteils vor der großen Kammer des EGMR verhindert werden", betonten Fürstner und Schulze.
Auch die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts liest sich nach Auffassung von VDZ und BDZV durchaus anders, als von der Justizministerin mitgeteilt. Das Verfassungsgericht habe in seiner Stellungnahme festgestellt, "es sei nachvollziehbar, wenn die Bundesrepublik im Hinblick auf die gesonderte Regelung der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes einen solchen Rechtsbehelf anstrenge". BDZV und VDZ hoben erneut hervor, dass der Persönlichkeitsschutz in Deutschland durch die Verfassung, die Rechtsprechung und durch die Selbstkontrolle des Deutschen Presserats hinreichend gewährleistet sei.
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