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Ärzte können ihre Patienten besser informieren
Ärzteparlament beschliesst Novellierung der Berufsordnung

Köln (ots)

Auf dem Praxisschild, im Internet und in den
Praxisräumen sind den Ärzten künftig deutlich mehr Informationen über
ihre Qualifikationen gestattet, als das bisher möglich war. Der 103.
Deutsche Ärztetag in Köln hat hierzu entsprechende Änderungen der
(Muster-)Berufsordnung beschlossen. Nach den neuen Bestimmungen
dürfen Ärzte auf ihren Praxisschildern alle im Rahmen der
Facharztweiterbildung erworbenen Bezeichnungen sowie von der
Ärztekammer verliehenen Qualifikationen angeben, sofern sie diese
Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausüben. Dazu gehören
beispielsweise Schwerpunkte wie Rheumatologie, Gefäßchirurgie,
Kardiologie, Endokrinologie (Behandlung von Erkrankungen der
Schilddrüse) und gynäkologische Reproduktionsmedizin.
Darüber hinaus ist der Katalog der ausdrücklich
ankündigungsfähigen Bezeichnungen erweitert worden. Zukünftig soll
die hausärztliche Versorgung, Bereitschaftsdienst oder
Notfallbehandlung sowie Dialyse und die Zugehörigkeit zu einem
Praxisverbund auf dem Praxisschild ankündigungsfähig sein. "Mit
diesen Neuerungen und den erweiterten Möglichkeiten der
Praxisinformation tragen wir dem veränderten Informationsbedürfnis
der Patienten Rechnung. Künftig werden die Patienten ein sehr genaues
Bild über die Qualifikation der Ärzte haben", so Dr. Dieter Everz,
Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der
Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer.
In den Praxisräumen und im Internet sind weitere Angaben,
beispielsweise Informationen über besondere Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden, zulässig. Solche Selbsteinschätzungen dürfen
aber nicht mehr als drei Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen
umfassen und müssen ausdrücklich mit dem Hinweis versehen werden,
dass ihnen nicht eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation zu
Grunde liegt. Auch dürfen sie nicht gegen das Werbeverbot verstoßen.
Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder
vergleichende Werbung.
Das Werbeverbot ist allerdings nicht mehr die bestimmende
Kernregelung der beruflichen Kommunikation. Im Vordergrund steht nun
die Erlaubnis zur sachlichen Information. "Die jetzt vorgenommene
Novellierung der Berufsordnung soll sowohl den Aspekten des
Patientenschutzes und der Patienteninformation als auch der
Chancengleichheit unter Ärzten und dem Charakter der
Freiberuflichkeit gleichermaßen Rechnung tragen", betonte Everz.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an die Pressestelle der deutschen
Ärzteschaft,
Tel.: 0221 - 821 36 01 (während des 103. Deutschen Ärztetages vom 9.
bis 12. Mai 2000)

Original content of: Bundesärztekammer, transmitted by news aktuell

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